Neben dem Sendungsnamen wird mit einem „UT“-Kürzel auf die vorhandene Untertitelung hingewiesen.

Um die Barrierefreiheit bei Angeboten von ServusTV zu erhöhen, hat der Sender einen Aktionsplan Barrierefreiheit erstellt. Ziel ist es, den Anteil der barrierefreien Sendungen von ServusTV deutlich zu erhöhen.
Betrug der Anteil der barrierefreien Sendungen Ende 2020 noch 0 % so ist für Ende 2023 ein Anteil von 5,4 % geplant. (Im Jahr 2022 waren es 4,14 %.)
Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) – zu dem auch ServusTV gehört – führt regelmäßig mit dem Österreichischen Behindertenrat Austauschgespräche durch. Eine der Anregungen an ServusTV war, im TV-Programm untertitelte Angebote zu kennzeichnen.
Seit Ende Juni 2023 können Nutzer:innen von ServusTV nun einfacher erkennen, ob eine Sendung untertitelt ist. Neben dem Sendungsnamen wird mit einem „UT“-Kürzel auf die vorhandene Untertitelung hingewiesen.

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz
Audiovisuelle Mediendiensteanbieter müssen laut einem Gesetz aus dem Jahr 2020 ihre Barrierefreiheit steigern. Dieses Gesetz musste in Österreich beschlossen werden, um eine EU-Vorgabe umzusetzen.
Dazu dient auch die von der Regierungsbehörde KommAustria erstmals zum 30. November 2022 und danach alle drei Jahre vorzunehmende Evaluierung der von den Anbietern ergriffenen Maßnahmen sowie die Bestandsaufnahme zur Kontinuität und zu den Schritten der Entwicklung des barrierefreien Zugangs zu audiovisuellen Mediendiensten.
Diese Evaluierung ist auch Grundlage für die vorgesehene, verpflichtende Berichterstattung an die Europäische Kommission.