Handschlag

Mediation – Weg aus dem Konflikt

Eine ÖGS-kompetente Mediatorin bietet Beratung bei Konflikten auch für gehörlose und schwerhörige Personen an.

In Streitfällen mit gehörlosen und hörenden Mitgliedern stellen nicht nur die Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien (Familienmitglieder, Arbeitskollegen, etc.) sondern häufig auch die mangelnde Kommunikation ein gewaltiges Konfliktpotential dar.

Daher ist es vor allem bei Streitigkeiten, an denen gehörlose und hörende Parteien beteiligt sind, von besonderer Bedeutsamkeit die Kommunikationsschwierigkeiten durch unterschiedliche Methoden und zusätzliche Professionisten in Form von DolmetscherInnen zu minimieren, um eine positive und faire Ausgangssituation zur Konfliktbearbeitung zu schaffen.

Mittels gebärdensprachkompetenter MediatorInnen ist diese Alternative auch für gehörlose und schwerhörige Personen eine Möglichkeit, ihren Konflikt zu bearbeiten und selbst zufriedenstellende Lösungen zu finden.

Was ist Mediation?

Mediation ist Verhandlung zwischen Streitparteien in Anwesenheit eines Dritten (Mediator), der die Verhandlung nach einem strukturierten Ablauf leitet. Die Mediation dient der gütlichen Einigung und fragt nicht nach der „Schuld“ sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen (lösungs- und zukunftsorientiert). Dabei entscheiden ausschließlich die Parteien, worüber sie verhandeln und wie sie ihren Konflikt lösen. Die Freiwilligkeit ist damit unbedingte Voraussetzung einer Mediation.

In welchen Fällen wird Mediation eingesetzt?

  • Trennung und Scheidung von Ehe- und Lebenspartnern
  • Streitigkeiten in Paarbeziehungen
  • Probleme zwischen Eltern und Jugendlichen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Berufsschwierigkeiten
  • Probleme in der Schule
  • Nachfolgeregelungen für Familienbetriebe

Bei Interesse:

Mediatorin Liv Zaslawski (ÖGS-kompetent)
liv.zaslawski@univie.ac.at
Telefon: 0650/2597568
Honorar: nach Vereinbarung
Erstgespräch (30min) ist gratis!

Bei Fällen mit gehörlosen und hörenden Parteien wird zusätzlich noch eine Dolmetscherin eingesetzt, um die Allparteilichkeit der Mediatorin zu gewährleisten.

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