Medienbetrachtung

Ein neuer Mädchenmord erschüttert Deutschland, meldete die deutsche Presseagentur (dpa), und das Hamburger Abendblatt rückte die Nachricht vom "grausamen Verbrechen an der zehnjährigen Kim" auf Seite eins.

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Die Tötung eines Kindes – eine schreckliche Tat. Ein weiterer Mord, bei dem ein Zusammenhang mit der Serie von Sexualverbrechen befürchtet wird – ein Thema, das den herausgehobenen Platz verdient. Auch auf Seite dreizehn wird über den Tod eines kleinen Kindes berichtet. Schon die Überschrift setzt ein anderes Signal: „Vater tötet behindertes Kleinkind“.

Nüchtern schreibt das Blatt: „Er nahm das Kind und schlug es zweimal mit dem Kopf auf den Fußboden.“ Was im auf die Fakten reduzierten Artikel der Hamburger Abendblatt nur zwischen den Zeilen zu lesen ist, prangt beim Boulevardblatt Hamburger Morgenpost schon in der Überschrift: Verständnis für den Täter. „Todkrankes Baby schrie pausenlos – jetzt brachte der verzweifelte Vater das Kind um“.

Todkrank? Der dreizehn Monate alte Salomon hatte einen Hirnschaden und einen sogenannten Wasserkopf. Er war behindert, im Sterben lag er nicht. „Ich habe meinen Sohn getötet. Ich wollte ihn von seinen Schmerzen erlösen“, wird der Vater zitiert. Ein Satz, der Nichtbehinderte schnell überzeugt. „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, heißt es seit einiger Zeit im deutschen Grundgesetz – bislang ein uneingelöstes Versprechen. Es wird wohl dauern, bis wir nach einer Tat wie dieser lesen: „Ein neuer Behindertenmord erschüttert Deutschland.“

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