Wiener Rathaus

Mehr Behindertengleichstellung in Wien für 2007 geplant

Rechtzeitig zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 wurde aufgrund eines Allparteienantrages in der wiener gemeinderätlichen Behindertenkommission am 31. August 2006 die Wiedereinsetzung der Arbeitsgruppe Rechtsbereinigung beschlossen.

Bereits im Jahr 1999 trat die Arbeitsgruppe Rechtsbereinigung zur Durchforstung des wiener Landesrechts nach behindertendiskriminierenden Bestimmungen auf Initiative des damaligen ÖVP-Behindertensprechers Mag. Franz Karl erstmals zusammen; es wurden zahlreiche behindertendiskriminierende Rechtsvorschriften im wiener Landesrecht in einem Bericht zusammengefasst und einige, wie z. B. im Landes- und Gemeindewahlrecht, dem Veranstaltungsstättengesetz, der wiener Marktordnung, dem wiener Behindertengesetz etc., bereinigt. Die Arbeitsgruppe Rechtsbereinigung verfolgte ihre so wichtige Arbeit in der ersten Phase bis zum Jahr 2001. Dann trat eine Zäsur des Stillstandes ein.

Im Jahr 2002 wurde dann auf Initiative der behinderten Menschen selbst als Unterarbeitsgruppe der Interessenvertretung der behinderten Menschen nach § 46 des Wiener Behindertengesetzes das „Komitee Behindertengleichstellung in Wien“ unter dem Vorsitz von Mag. Michael Krispl (Blickkontakt) eingesetzt, das die Arbeit der Arbeitsgruppe Rechtsbereinigung wiederbeleben sollte und im November 2002 seinen Bericht „Behindertengleichstellung in Wien – Iststand und Notwendigkeiten“ präsentierte und der wiener Landesregierung wie dem wiener Landtag mit dem Ersuchen um Bereinigung dieser diskriminierenden Rechtsvorschriften übermittelte. Die Reaktionen auf diesen Bericht waren jedoch anfangs spärlich.

Erst im Jahr 2003 wurde ein Teil dieses Kataloges behindertendiskriminierender Rechtsvorschriften mit der Baurechtsnovelle 2003 bereinigt. Doch eine große Zahl an zu bereinigenden rechtlichen Diskriminierungen blieb bis heute aufrecht; ja der Katalog wurde sogar im Gegenteil noch größer, da durch neue Gesetze und Verordnungen wieder neue diskriminierende wiener Rechtsvorschriften geschaffen wurden.

Nun hat die wiener gemeinderätliche Behindertenkommission anlässlich des bevorstehenden Europäischen Jahres der Chancengleichheit 2007 die Initiative ergriffen und beschlossen, die Arbeitsgruppe Rechtsbereinigung unter Leitung der Vorsitzenden der gemeinderätlichen Behindertenkommission, 2. Landtagspräsidentin Prof. Erika Stubenvoll, wiedereinzusetzen.

Die Arbeitsgruppe, in der auch namhafte Gleichstellungsrechtsexperten der Behindertenbewegung beteiligt sind, tagte am 4. Dezember 2006 zum ersten Mal und hat sich folgenden Arbeitsfahrplan zum Ziel gesetzt:

  • Die Aufarbeitung jener zu bereinigenden diskriminierenden wiener Rechtsvorschriften, die bereits im Bericht „Behindertengleichstellung in Wien – Iststand und Notwendigkeiten“ enthalten sind;
  • die Dokumentation und Bereinigung seit 2002 neu entstandener behindertendiskriminierender Rechtsvorschriften im wiener Landesrecht;
  • die Prüfung, inwieweit sich das Bundes-Behindertengleichstellungspaket auf Diskriminierungstatbestände im wiener Landesbereich auswirkt;
  • die Prüfung, wo Raum für ein Wiener Landes-Behindertengleichstellungsgesetz wäre und die Konzipierung eines solchen unter Berücksichtigung auch des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes
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