Mehr Chancengleichheit: Novelle soll arbeitsunfähigen Jugendlichen Zugang zu AMS-Leistungen ermöglichen

Im bisherigen System werden Personen nach einer Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von der Pensionsversicherungsanstalt von den AMS-Services ausgeschlossen.

Johannes Rauch, Martin Bartenstein und Marks Neuherz beim Ministerrat am 21. Juni 2023
Bundeskanzleramt

In der Pressekonferenz nach dem Ministerrat haben am 21. Juni 2023 Sozialminister Johannes Rauch, Arbeitsminister Martin Kocher und ÖBR-Vizepräsident Markus Neuherz eine Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes präsentiert.

Die Novelle sieht vor, dass arbeitsunfähige Personen unter 25 Jahren Zugang zu Angeboten des Arbeitsmarktservice (AMS) erhalten.

Im bisherigen System werden Personen nach einer Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von der Pensionsversicherungsanstalt von den AMS-Services ausgeschlossen. Dies gilt auch für Jugendliche und Personen unter 25 Jahren mit bestimmten physischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen. Diese Personen haben bisher auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Marks Neuherz beim Ministerrat am 21. Juni 2023
Bundeskanzleramt

Neuherz erklärt in seiner Rede:

Mit der heute angekündigten Novelle […] wird eine viel kritisierte Diskriminierung abgestellt und die langjährige Forderung vieler Menschen mit Behinderungen, Angehöriger und Behindertenorganisationen umgesetzt.

Neuherz betont, dass die Novelle den vollen und gleichberechtigten Zugang zu den Unterstützungsleistungen des AMS und des Sozialministeriumsservice bis zum 25. Lebensjahr ermöglicht.

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen dabei helfen, Menschen mit Behinderungen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten und sie bei der Arbeitssuche und beim Jobeinstieg zu unterstützen. Neuherz betont auch die Wichtigkeit eines reibungslosen Zusammenwirkens zwischen den Angeboten der Länder und des Bundes und fordert eine verbesserte Koordination und Kooperation zwischen den verschiedenen Ebenen der Verwaltung.

Zum Abschluss seiner Rede hebt Neuherz die Notwendigkeit eines inklusiven Bildungssystems hervor:

Ein inklusives Bildungssystem ist ein Bildungssystem, das allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen gewährleistet, gemeinsam mit allen anderen Kindern in den Kindergarten und in die Schule gehen zu können, Berufsausbildung zu machen und studieren zu können.

Die geplante Novelle und die daraus resultierenden Veränderungen sollen einen entscheidenden Schritt hin zu einem inklusiveren Arbeitsmarkt darstellen und sind ein Beleg für den politischen Willen, die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Siehe auch: ÖBR, Kurier DerStandard, Beschlussprotokoll des 64. Ministerrates vom 21. Juni 2023

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Ein Kommentar

  • Menschen ab 18 sind Erwachsene. Wurde die Zahl 25 ausgeschnapst? Anders kann ich mir diese willkürlich gesetzte Obergrenze nicht erklären. Die Diskriminierung wurde nicht beseitigt.