Meinhard-Schiebel: Menschen mit einer Behinderung sowie alte Menschen dürfen vom Wahlrecht in keiner Weise ausgeschlossen werden

Die von der FPÖ geäußerte Vermutung, dass in Pflegeheimen Unregelmäßigkeiten bei Wahlvorgängen Usus wären, ist nicht nur eine Diskriminierung gegenüber den Betroffenen sondern auch eine Verdächtigung gegenüber dem Personal der Einrichtungen.

Birgit Meinhard-Schiebel
GRÜNE

„Menschen, die einer Behinderung wegen oder aufgrund ihres Alters in einer betreuten Wohnform leben, müssen selbstverständlich ihr Wahlrecht behalten. Jede Unterstellung, dass sowohl die Bestellung der Wahlkarten wie das Ausfüllen manipuliert würde, ist eine haltlose Verdächtigung“ stellt Birgit Meinhard-Schiebel, Behinderten- und Generationensprecherin der Grünen Wien fest.

Die von der FPÖ geäußerte Vermutung, dass in Pflegeheimen Unregelmäßigkeiten bei Wahlvorgängen Usus wären, ist nicht nur eine Diskriminierung gegenüber den Betroffenen sondern auch eine Verdächtigung gegenüber dem Personal der Einrichtungen.

Selbstverständlich finden auch in allen Pflegeeinrichtungen korrekte Wahlen statt, werden genau beobachtet und alle, die das Wahlrecht besitzen, dürfen dieses Rechtes nicht beraubt werden.

„Es ist ein staatsbürgerlich verbrieftes Recht, dass jeder Mensch im wahlfähigen Alter die Möglichkeit haben muss, die Stimme abzugeben. Jede Unterstellung in diesem Rahmen führt zu weiteren Anlässen, die die FPÖ nützen will, um bei kommenden Wahlen Gründe für Anfechtungen zu wittern“ so Meinhard-Schiebel.

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