Diese Reform ermöglicht eine differenzierte und den individuellen Bedürfnissen angepasste Hilfe in speziellen Lebenslagen.
„In einem beispielgebenden Vorbereitungsprozess wurde das alte Sachwaltergesetz nun reformiert und durch ein Erwachsenenschutzgesetz ersetzt. Diese Reform ist in einem Zeitalter, in dem Menschen mit einer Behinderung oder alte Menschen in bestimmten Bereichen sinnvolle und ihre Privatsphäre schützende Unterstützung brauchen, von besonderer Bedeutung“, sagt Birgit Meinhard-Schiebel, Generationen- und Behindertensprecherin der Grünen Wien.
Diese Reform ermöglicht eine differenzierte und den individuellen Bedürfnissen angepasste Hilfe in speziellen Lebenslagen. Im Mittelpunkt steht die weitgehende Selbstbestimmtheit und Eigenverantwortung der Betroffenen.
Zugleich bedeutet sie aber auch für pflegende Angehörige eine Hilfe, da sie gemeinsam mit den Betroffenen selbständig Entscheidungen treffen können und nur dort Eingriffe in die Eigenständigkeit erfolgen, wo sie tatsächlich einer speziellen Schutzmaßnahme dienen.
„Der sorgfältig geführte Entwicklungsprozess, der bis zu der Gesetzesvorlage geführt und Betroffene einbezogen hat, ist ein Beispiel dafür, wie Beteiligungsverfahren erfolgreich durchgeführt werden können“, ist die Meinhard-Schiebel überzeugt.