Meisten Anfragen betrafen Diskriminierungen wegen Behinderung

Das teilte deren Leiterin Christine Lüders auf Anfrage von kobinet mit. Initiativen von Menschen mit Behinderung werden in das geplante Bundesnetzwerk einbezogen. (Die Fragen stellte Franz Schmahl)

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kobinet: In den vergangenen vier Jahren des Bestehens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes rund 10.000 Beratungsanfragen erhalten. Wie viele Diskriminierungsfälle wurden dabei von Menschen mit Behinderungen vorgebracht?

Lüders: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat seit ihrem Bestehen bis Ende Juli 2010 insgesamt 10.777 Kontakte mit Ratsuchenden verzeichnet. Davon betrafen 5.123 Fälle konkrete Anfragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Die meisten Anfragen entfielen dabei auf Diskriminierungen auf Grund einer Behinderung, gefolgt von den Gründen Geschlecht und Alter. Konkret betrafen 1.003 Anfragen beziehungsweise 25,1 Prozent Diskriminierungen wegen Behinderung.

kobinet: Gibt es eine Übersicht, wie die von behinderten Menschen vorgebrachten Diskriminierungen behandelt, geahndet oder geschlichtet wurden?

Lüders: Jeder einzelne Fall wird von unseren Beraterinnen und Beratern individuell geprüft. Eine Statistik über Konsequenzen der einzelnen Fälle existiert daher nicht. Hinzu kommt, dass Fälle gegebenenfalls auch an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen weitergeleitet werden. Selbst ahnden kann die ADS im Übrigen Diskriminierungen nicht. In einigen Fällen hat die ADS als Vermittlerin geschlichtet. Aus diesen Fällen lassen sich aber keine allgemeinen statistischen Rückschlüsse ziehen.

kobinet: Welche Rolle können Initiativen von Menschen mit Behinderungen in dem bundesweiten Beratungsnetzwerk spielen, für dessen Aufbau die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den größten Teil ihres Budgets aufwendet?

Lüders: Das von der ADS geplante Bundesnetzwerk und die geplante Förderung lokaler Beratungsnetzwerke basieren, wie die gesamte Arbeit der ADS, auf dem horizontalen Ansatz. Das heißt, allen Diskriminierungen wird die gleiche Aufmerksamkeit zuteil. Unser Ziel ist eine optimale Unterstützung von Menschen, die Diskriminierung erfahren haben. Dazu wollen wir mit dem geplanten Bundesnetzwerk für wohnortnahe Hilfe sorgen. So sollen Aktivitäten und Kompetenzen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit gebündelt werden.

Das geplante Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung der lokalen Beratungsnetzwerke wird die Vielfalt bestehender Vernetzungsansätze ebenso berücksichtigen, wie unterschiedliche Entwicklungsgrade, Bedarfe und Besonderheiten der Antidiskriminierungsarbeit. Selbstverständlich werden in diese Projekte auch Initiativen von Menschen mit Behinderung einbezogen.

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