„Melkkuh“ Pflegegeld

Es steht außer Zweifel

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Mit dem neuen Gesetz der „Familienhospizkarenz“, das ab 1. Juli in Kraft treten wird, hat die Regierung eine entscheidende Möglichkeit geschaffen, um humanes Sterben zumindest legistisch zu realisieren. Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) sieht allerdings zwei entscheidende Wermutstropfen im neuen Gesetz.

Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR: „Es ist ziemlich unverständlich, warum das Pflegegeld für die finanzielle Absicherung der pflegenden Angehörigen herangezogen werden soll. Bei der Familienhospizkarenz handelt es sich doch um eine eindeutige Familienleistung – warum wird hier nicht der FLAF herangezogen?“ Die Pflegegeldpolitik sei in ihrer Doppelbödigkeit nicht mehr zu überbieten, ärgert sich Voget, denn „auf der einen Seite kämpfen Behindertenorganisationen nun schon seit sieben Jahren um eine Valorisierung des Pflegegeldes, und auf der anderen Seite wird der Bezieherkreis nun ausgeweitet.“

Die finanzielle Absicherung der Menschen, die Sterbende betreuen, ist mit der finanziellen Leistung aus dem Pflegegeldtopf einfach nicht realisierbar, denn mit maximal Euro 620,- ist normalerweise keine monatliche Existenz zu bestreiten, vor allem dann, wenn eine intensive Betreuung der Sterbenden auch noch zusätzliche Betreuung von professionellen Helfern oder medizinische Unterstützung braucht. Es darf nicht am Geld liegen, dass sterbende Menschen nicht begleitet werden!

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