Obwohl das Gesetz vorsieht, dass auf je 25 Beschäftigte ein Arbeitnehmer mit Behinderung eingestellt wird, wurden im Jahr 2001 nur 65 Prozent dieser Arbeitsplätze mit behinderten Menschen besetzt.
2001 gab es in Österreich knapp 30.000 arbeitslose Menschen mit Behinderung. Vielfach haben Arbeitgeber zu wenig Information über die rechtliche Stellung von behinderten Menschen. Das mangelnde Wissen über die Einsatzmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung und die Unkenntnis über finanzielle Förderungen führen oft dazu, dass eine Weiterbeschäftigung eines behinderten Menschen vorschnell ausgeschlossen wird.
Die Vollversammlung der AK Wien fordert, dass neue Instrumente, wie betriebliche Vereinbarung zur Integration behinderter Menschen in die Arbeitswelt geschaffen werden: Mittels einer betrieblichen Vereinbarung können Arbeitgeber und Betriebsrat ein genau auf das Unternehmen und auf ArbeitnehmerInnen abgestimmtes Förderungs- und Integrationsprogramm erstellen. Ziel sollte die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Sicherung der beruflichen Situation behinderter Menschen sein.
Für die Integration von Jugendlichen mit Behinderung fordert die Vollversammlung der AK Wien die Umsetzung der integrativen Berufsausbildung.
Benachteiligte Jugendliche und Jugendliche mit Behinderung brauchen eine besondere Berufsausbildung. Daher muss die mit 1. September in Kraft getretene Regelung über die integrative Berufsausbildung auch umgesetzt werden, fordert die AK Wien-Vollversammlung.
Zielgruppe sind vor allem Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf am Ende der Pflichtschule, Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und Jugendliche, die keine Lehrausbildung ohne besondere Unterstützung abschließen können. Für diese Gruppen fordert die AK Wien-Vollversammlung mehr Integrationsmaßnahmen in den Berufsschulen und die Genehmigung von ausreichend Ausbildungsplätzen in den Ausbildungseinrichtungen.