Sie haben keine Aussicht, jemals eine eigene Pension zu bekommen. Die Volksanwaltschaft kritisiert diese Regelungen seit vielen Jahren, aber passiert ist bisher nichts.
„Ich wünsche mir einfach, selbst versichert zu sein – und dass man wie jeder andere Mensch einen Lohn bekommt, wenn man arbeiten geht“, sagte Andreas Anderle. Aber Menschen mit Behinderung, die in einer Beschäftigungstherapiewerkstätte arbeiten, haben keinen eigenen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch und bekommen keinen Lohn, sondern nur Taschengeld.
Sie haben keine Aussicht, jemals eine eigene Pension zu bekommen. Die Volksanwaltschaft kritisiert diese Regelungen seit vielen Jahren, aber passiert ist bisher nichts. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 8. Februar hat Volksanwalt Bernhard Achitz einen Vertreter des Sozialministeriums gefragt, wann Menschen mit Behinderung endlich mit Verbesserungen rechnen können.
Kosten dürfen keine Rolle spielen, wenn es um Menschenrechte geht
Manfred Pallinger vom Sozialministerium sagt, dass auch im Regierungsprogramm „Lohn statt Taschengeld“ fixiert sei. Dem neuen Sozialminister Anschober sei das „ein ganz wichtiges persönliches Anliegen.“
Achitz erinnerte allerdings daran, dass Pallinger bereits der dritte Sektionschef aus dem Sozialministerium sei, der gegenüber der Volksanwaltschaft Verbesserungen ankündigen würde.
Weil dafür sowohl der Bund als auch die Länder zuständig sind, hat die Volksanwaltschaft einen Sonderbericht an Nationalrat und Landtage geschickt mit der „dringenden Aufforderung, zuerst eine Lösung für die Betroffenen zu finden und erst dann über Kompetenzstreitigkeiten im Hintergrund zu diskutieren“, so Achitz: „Ob das ein paar Millionen mehr oder weniger kostet, darf keine Rolle spielen, denn es geht um Menschenrechte.“
Außer bei Lohn und Sozialversicherung müsse es auch bei den Möglichkeiten, zu arbeiten, Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen geben. „Österreich hat sich verpflichtet, Behindertenrechte einzuhalten. Das sind Menschenrechte, und daher ist es höchst an der Zeit, etwas zu tun!“
Unterstützung kommt von Behindertenanwalt Hansjörg Hofer: „Ich unterstütze die Forderungen vehement. Es gehört eine Bezahlung her, es gehört eine Sozialversicherung her, und es darf nicht sein, dass Menschen vorschnell zu arbeitsunfähigen Menschen erklärt werden und dann ein Leben lang auf Einrichtungen angewiesen sind. Vor allem für junge Menschen mit Behinderung muss der Arbeitsmarkt zugänglich gemacht werden.“
ILONA LEITNER
17.09.2020, 15:54
S. G. Damen und Herren, ich habe ihren Artikel gelesen. Mein Sohn ist in dieser Situation. Er ist zur Zeit mit mir mitversichert. Da ich aber jetzt in Pension bin – und man weiß ja nie – möchte ich gerne das er selbstständig versichert ist. Wo 3 Jahren zu – nach seinem 27 Geburtstag – hatte ich es schon einmal direkt über die WGKk versucht. Es wurde abgelehnt. Können Sie mir bitte weiterhelfen, damit er endlich die Möglichkeit hat alleine versichert zu sein. Vielen Dank für die Info und die Hilfe. Ilona Leitner