Menschen mit Behinderungen äußern sich zum Steuerreformgesetz 2020

Menschen mit Behinderungen haben einen durch die UN-Behindertenrechtskonvention garantierten Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard und soziale Sicherheit.

Schild Finanzamt
BilderBox.com

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer und der Präsident des Österreichischen Behindertenrates Herbert Pichler, warnen davor, dass der Beschluss einer Änderung des § 3 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG, wonach auch sozial- oder pensionsversicherungsrechtliche Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen künftig als steuerpflichtiges Einkommen gewertet werden sollen, nachteilige Auswirkungen für Menschen mit Behinderungen haben könnten.

So könnte es zu einer Kürzung der erhöhten Familienbeihilfe kommen, was erhebliche negative finanzielle Folgen für Menschen mit Behinderungen mit sich bringen würde.

Sinn und Zweck der Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen ist es gerade, geringe Einkommen aufzustocken, um eine, wenn auch bescheidene, einheitliche Mindest-Existenzgrundlage für PensionsbezieherInnen zu schaffen.

Gerade für Menschen mit Behinderungen, die tendenziell ohnehin schon über ein geringes Einkommen verfügen und daher häufig auf Transferleistungen angewiesen sind, zugleich aber regelmäßige behinderungsbedingte Mehrkosten zu tragen haben, wäre es äußerst nachteilig, wenn Ausgleichs- oder Ergänzungszulagen als steuerpflichtiges Einkommen deklariert und damit unter bestimmten Voraussetzungen zu Kürzungen bei anderen Sozialleistungen führen würden.

Menschen mit Behinderungen haben einen durch die UN-Behindertenrechtskonvention garantierten Anspruch auf einen angemessenen Lebensstandard und soziale Sicherheit.

„Etwaige Kürzungen bei Sozialleistungen aufgrund einer erweiterten Steuerpflicht könnten gravierende Auswirkungen für den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen haben. Jedweder Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage von Menschen mit Behinderungen ist entschieden entgegenzutreten. Wir hoffen, dass unsere Parlamentarierinnen und Parlamentarier sich ihrer großen gesellschafts- und sozialpolitischen Verantwortung, gerade auch Menschen mit Behinderungen gegenüber, bewusst sind“, so Hofer und Pichler.

Ausdrücklich begrüßen der Österreichische Behindertenrat und der Behindertenanwalt hingegen die schon sehr lange geforderte Erhöhung der Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen, die als Abänderungsantrag im Nationalrat eingebracht wurde.

„Fände dies eine Mehrheit, würde der seit 1988 eingetretene Wertverlust in Höhe von 65% für Menschen mit Behinderungen endlich ausgeglichen und ein wichtiger Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geleistet“, meint Hofer abschließend.

Ebenfalls voll zu unterstützen ist der Antrag, Menschen mit Behinderungen von der Normverbrauchsabgabe zu befreien. Die beim Kauf eines PKW fällig werdende Normverbrauchsabgabe wurde in den letzten Jahren zusehends erhöht und stellt für Menschen mit Behinderungen eine große finanzielle Belastung dar.

„Menschen mit Behinderungen sind auf ihre persönliche Mobilität angewiesen, um an der Gesellschaft teilzunehmen. Mit der Befreiung von der Normverbrauchsabgabe wird es Menschen mit Behinderungen maßgeblich erleichtert, ein selbstbestimmtes und autonomes Leben zu führen“, resümiert der Präsident des Österreichischen Behindertenrates, Herbert Pichler.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich