Menschen mit Behinderungen als NS-Opfer nicht vergessen

Der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen hat am 15. Januar 2010 daran erinnert, dass Menschen mit Behinderungen zu den ersten Opfern des Nationalsozialismus in Deutschland gehörten.

Gedanktafel eines Euthanasieopfers
Wassermann, Franz

Im „T4-Programm“ wurden ab 1939 über 100.000 Menschen mit Behinderungen ermordet. „Es darf in Deutschland nie wieder eine Ideologie um sich greifen, die Menschen mit Behinderungen das Lebensrecht abspricht. Anfängen bei bioethischen Themen, bei denen versucht wird, zu enttabuisieren und menschliches Leben zu relativieren, muss entschieden entgegengetreten werden“, betonte Hubert Hüppe.

Bereits ab 1934 wurden von den Nazis so bezeichnete „Erbkranke“ systematisch erfasst, selektiert und zwangssterilisiert. Wissenschaftler führten an vielen weiteren medizinische Experimente durch.

Schon Jahre vor Beginn der NS-Diktatur entwickelte sich eine menschenverachtende Ideologie, die zwischen „lebenswerten“ und „lebensunwerten“ Menschen unterschied. Diese Ideologie legte den Grundstein für die grausamen Taten der Nationalsozialisten. Die Morde an Menschen mit Behinderungen waren die Vorläufer der späteren Massenmorde an Juden in Vernichtungslagern in ganz Europa.

Hubert Hüppe wird am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, am 27. Januar 2010 um 15:00 Uhr, an der Gedenkstätte Tiergartenstraße 4, 10785 Berlin-Mitte, einen Kranz niederlegen.

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