Menschen mit Behinderungen: Lohn statt Taschengeld!

Volksanwaltsausschuss des Nationalrats diskutiert Sonderbericht der Volksanwaltschaft

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

Vor etwas mehr als einem Jahr hat die Volksanwaltschaft den Sonderbericht „Keine Chance auf Arbeit – Die Realität von Menschen mit Behinderung“ an das Parlament übermittelt, heute wird er im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats diskutiert.

Der Bericht zeigt die prekären Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung auf und fordert Lohn statt Taschengeld in Behindertenwerkstätten sowie einen eigenen Anspruch auf Sozialversicherung, vor allem auf Pensionsversicherung.

„Unbefriedigend und unzulässig“ – so hat die Volksanwaltschaft (VA) die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt in einem Sonderbericht beschrieben.

Hauptproblem: Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, werden sie vom AMS nicht gefördert und nicht auf Arbeitsplätze vermittelt. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur unfall-, aber nicht voll sozialversichert sind.

Volksanwalt Bernhard Achitz vor der Sitzung des Volksanwaltsausschusses: „Sie sind angewiesen auf die Mitversicherung bei den Eltern. Im Alter bleibt ihnen dann nur ein Leben auf dem Existenzminimum – Pension gibt es für sie nicht.“

Für ihre Arbeit bekommen die Menschen in den Werkstätten keinen Lohn, sondern nur ein Taschengeld: „Das ist weder wertschätzend, noch entspricht es der tatsächlichen Abgeltung der dort geleisteten Arbeit und des besonderen Engagements der Menschen mit Behinderung“, sagt Volksanwalt Walter Rosenkranz.

„Besonders für junge Menschen ist die Situation schwierig, sie haben kaum eine Chance, sich ein selbständiges Leben aufzubauen“, sagt Volksanwalt Werner Amon. Im Februar hat der Nationalrat mit einem Entschließungsantrag einen wichtigen ersten Schritt zur besseren Absicherung der Menschen in den Werkstätten gesetzt. „Jetzt muss es rasch an die Umsetzung gehen“, so die Volksanwälte.

Siehe: Sonderbericht der Volksanwaltschaft, Sonderbericht in Leicht Lesen

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5 Kommentare

  • Grundsätzlich bin ich dafür. Das CHG sagt auch eindeutig, dass beeinträchtigte Menschen ein Leben an und mit der Normalität führen sollen. Im Moment sehe ich das sie eher verwaltet werden. Das betrifft den Fahrdienst, Industriearbeit in den Werkstätten und selbst wenn sie Integrative Beschäftigung machen müssen sie sich nichts selber organisieren. Auch da werden Fahrdienste und Begleitungen zur Verfügung gestellt, zwar mit der Verpflichtung die MmBs zur Selbstständigkeit zu führen, was sich manchmal sehr schwierig gestaltet. was 50 Jahre gewachsen ist, ist nicht so schnell wieder umzulenken. Und dann hätte ich noch einen Gedanken, wie soll das bezahlt werden. keine Familienbeihilfe? Pflegeleistungen werden gemindert? Zahlen Sie Wohnung Fahrdienste, Betreuung selber? Natürlich mit allen Zuschüssen, die den nicht beeinträchtigen Menschen zur Verfügung stehen. Einer Verkäufer*in stehen netto bei Vollzeit 1300,- zur Verfügung, in der Gastronomie sieht es nicht besser aus und da gibt es viele Branchen. Ich kenne jetzt schon einige Beeinträchtigte, wenn man alles zusammen nimmt mehr bekommen. Doppelte FB, Pflegegeld, Vergünstigungen bei Vinaigrette, GIS, steuerliche Vorteile und mehr.
    Bin mal gespannt, wie sich das entwickelt.
    Es wird schwierig, ein richtiges Maß zufinden.

  • Findet meine volle Zustimmung!

  • Dem kann ich nur vollinhaltlich zustimmen.
    Einerseits sollte anstelle des Taschengeldes (nunmehr als Anerkennungsbeitrag bezeichnet) ein Lohn in der Höhe der Mindestsicherung ausgezahlt werden, andererseits auch eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung (Krankenkassa, Pensionsversicherung).
    Besonders wichtig wäre eine bundeseinheitliche Regelung!
    Es ist nicht einzusehen, warum heute Menschen mit Behinderung in bestimmten Bundesländern Mindestsicherung erhalten, in anderen jedoch nicht (und das bei sonst vollkommen gleichen Voraussetzungen!). Das gleiche gilt für den sogenannten Elternbeitrag für die Behindertenwerkstätten (ist in manchen Bundesländern zu bezahlen, in anderen nicht).
    Schade nur, dass diese Themen keine Lobby und keine Fürsprecher finden.

  • Gebe euch Recht dazu. Menschen mit Behinderung sollen einen bezahlten Arbeitsplatz haben am 1 ersten Arbeitsmarkt haben.

  • Sehr geehrte Damen und Herren

    Da ich 50% eine Behinderung habe und am zweiten Arbeitsmarkt arbeite finde ich höchstpersönlich für nicht richtig das Taschengelder auf Lohn umzuändern

    Ich würde eine Umfrage starten gerichtet an die Personen mit der Behinderung

    Ich möchte es nicht haben!

    MfG

    Michaela Poyer