Menschen mit Behinderungen: Lohn statt Taschengeld!

Volksanwalt Achitz erinnert an Sonderbericht der Volksanwaltschaft, der die prekären Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderung aufgezeigt hat

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember erinnert Volksanwalt Bernhard Achitz an die prekäre Lage vieler Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt: „Sie arbeiten Tag für Tag in Werkstätten, sind aber nicht sozialversichert und werden mit Taschengeld abgespeist, statt einen ordentlichen Lohn zu bekommen.“

„Unbefriedigend und unzulässig“ – so hatte die Volksanwaltschaft (VA) die Situation von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt in einem Sonderbericht beschrieben. Das Problem, das ausführlich analysiert wurde:

„Wird die Arbeitsfähigkeit auf weniger als 50 Prozent klassifiziert, werden sie vom AMS nicht gefördert und nicht auf Arbeitsplätze vermittelt. Sie sind abhängig von Behindertenwerkstätten, wo sie nur ein Taschengeld bekommen“, so Achitz:

In den Behindertenwerkstätten haben sie auch keine Sozialversicherung. Sie sind angewiesen auf die Mitversicherung bei den Eltern. Im Alter bleibt ihnen dann nur ein Leben auf dem Existenzminimum – Pension gibt es für sie nicht.

Lösung in anderen Ländern: Persönliche Assistenz statt Ausschluss vom Arbeitsmarkt

„Junge Menschen leiden darunter besonders. Sie kommen meist ihr ganzes Leben nicht mehr aus dieser Situation heraus. Sie haben keine Chance, selbständig zu werden“, kritisiert Bernhard Achitz.

Die Volksanwaltschaft hatte daher von Bund und Ländern gefordert, dass die Einteilung der Menschen in Arbeitsfähige und nicht Arbeitsfähige abgeschafft wird. Andere Länder lösen das Problem etwa nicht durch Ausschluss vom Arbeitsmarkt, sondern durch persönliche Assistenz für die Betroffenen. „Im Februar hat der Nationalrat mit einem Entschließungsantrag einen wichtigen ersten Schritt gesetzt. Jetzt muss es rasch an die Umsetzung gehen“, so Achitz.

Sonderbericht der Volksanwaltschaft: https://bit.ly/2JFGU2U

Sonderbericht in Leicht Lesen: https://bit.ly/3ogvNMA

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3 Kommentare

  • Lesenswert vor allem auch die Broschüre in LL dazu!
    Sie sollte in den Werkstätten dem Klienten und Klientinnen zur Verfügung gestellt werden!

    In OÖ ist es so, dass du nicht einmal einen Sozialhilfe-Anspruch hast, wenn du mit den Eltern oder einem Elternteil im gemeinsamen Haushalt wohnst. Dann hast du nur das Taschengeld von der Werkstatt und die (erh.) FB zum Leben, evt. noch Alimente von einem Elternteil (meist vom Vater).
    Jedenfalls ist so kein eigenständiges oder gar selbstbestimmtes Leben möglich!

  • Lesenswert vor allem auch die Broschüre in LL dazu!
    Sie sollte in den Werkstätten dem Klienten und Klientinnen zur Verfügung gestellt werden!

  • eine äußerst wichtige Maßnahme – es wird Zeit Gleichbehandlung von arbeitenden Menschen auch in diesem Bereich umzusetzen.