Menschen mit Behinderungen sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen

Studie legt aktuelle und repräsentative Daten über Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen vor

Christine Steger
Monitoringausschuss / Mitzi Gugg

Der Unabhängige Monitoringausschuss überwacht und überprüft die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich.

Er begrüßt die Veröffentlichung der Studie Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen, die im Auftrag des Sozialministeriums und durch die Leitung des Instituts für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS) erarbeitet wurde:

„Diese wichtige Studie legt aktuelle und repräsentative Daten über Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen vor. Bei der letzten Staatenprüfung 2013 durch den UN-Fachausschuss erhielt Österreich bereits die dringende Empfehlung, mehr aussagekräftige Daten zu den Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen – speziell Frauen mit Behinderungen – zu schaffen. Der Monitoringausschuss begrüßt daher die Veröffentlichung der Studie, die sehr umfangreich Aufschluss über Gewalterfahrungen in geschlossenen Systemen bzw. Einrichtungen gibt. Die Erkenntnisse verdeutlichen, wie wichtig der Abbau von veralteten Wohnheimen ist“, so Christine Steger, Monitoringausschuss-Vorsitzende.

Artikel 31 der UN-Konvention verpflichtet Österreich dazu, geeignete Daten über die Situation von Menschen mit Behinderungen zu sammeln und aussagekräftige Statistiken zu erstellen.

„Die Sammlung von umfassenden Daten macht den Status-Quo und Lebensrealitäten sichtbar und trägt dazu bei, Barrieren, die der Umsetzung der UN-Konvention im Weg stehen, ausfindig zu machen. So ist es möglich, politische Maßnahmen und Konzepte zu erarbeiten, damit Österreich den in der Konvention festgeschriebenen Menschenrechten gerecht wird. Diese Studie muss daher der Startpunkt für weitere Erhebungen und Forschungsstudien sein“, ergänzt Steger.

Häufige Gewalterfahrung von Menschen mit Behinderungen

Die Studie macht deutlich, dass erschreckend viele Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen von körperlicher, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Das läge nicht zuletzt am Wesen von geschlossenen Systemen:

„Geschlossene Systeme erhöhen das Risiko, Gewalt zu erfahren, enorm“, stellt Steger fest.

Dabei ist die Größe der Einrichtung, wie die Studie zeigt, kaum relevant. Es ist nicht so, dass in kleineren Einrichtungen das Gewaltrisiko geringer ist als in großen. Deswegen ist es wichtig, dass wir generell Heime abbauen und inklusives Wohnen fördern. Menschen mit Behinderungen gehören mitten in unsere Gesellschaft.

Selbstbestimmt leben

Die bereits seit 2008 in Österreich geltende UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreibt mit Artikel 19 das Recht auf Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft fest.

„Das heißt, Menschen mit Behinderungen müssen, wie alle, die Möglichkeit haben, ihre Wohnform selbst zu bestimmen. Dazu gehört auch, selbst zu bestimmen, mit wem und wo sie leben möchten. Um das umfänglich garantieren zu können, ist es wichtig, die Persönliche Assistenz auszubauen. So ist es Menschen mit Unterstützungsbedarf möglich, in ,normalen‘ Wohnungen zu leben“, erläutert Steger.

Hier finden Sie die Studie.

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