Menschen mit Behinderungen sind in der Ukraine zusätzlich bedroht

Gefechte in Wohngebieten sind sofort einzustellen und Menschen mit Behinderungen sind in Nothilfe- und Fluchtunterstützungsprogrammen gezielt zu berücksichtigen

Markus Neuherz
Harald Lachner

Menschen in der Ukraine verbringen Stunden und ganze Nächte in Bunkern, Kellern und U-Bahnschächten. Allein das ist für viele Menschen in Österreich schon unvorstellbar.

Noch unvorstellbarer ist, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkung oft gar nicht die Möglichkeit haben, unterirdisch Schutz zu suchen. Sie sind den Luftangriffen und Gefechten wehrlos ausgesetzt. Wir fordern daher, umgehend Kampfhandlungen jeglicher Art in Wohngebieten einzustellen.

Menschen mit Behinderungen nicht unbetreut zurücklassen

Laut UNHCR sind bis Sonntagabend bereits mehr als 500.000 Menschen aus der Ukraine geflohen. Die Zahl der Binnenflüchtlinge ist noch unbekannt. Menschen mit Behinderungen haben oft nicht die Möglichkeit zu fliehen, brauchen andere Fluchtrouten und mehr Zeit.

Es ist daher überlebenswichtig für Menschen mit Behinderungen, dass sie die Hilfsangebote rasch erreichen und auch den Angehörigen und Betreuungseinrichtungen vor Ort die notwendige Unterstützung und der persönliche Schutz zukommt, wenn eine Flucht nicht möglich ist.

„Wir rufen internationale Hilfsorganisationen auf, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen bei der Flucht ganz gezielt zu unterstützen“, appelliert Lebenshilfe Generalsekretär, Markus Neuherz und ergänzt: „Dort, wo eine Flucht nicht möglich ist, muss jedenfalls die Grundversorgung, Betreuung und der Schutz vor kriegerischen Handlungen sichergestellt werden.“

Barrierefreie Unterstützung für geflüchtete Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen benötigen zusätzliche Unterstützung und barrierefreie Unterkünfte. Behinderungen sind sehr vielfältig und so ist auch der Anspruch an Barrierefreiheit sehr unterschiedlich. Menschen mit einer Körperbehinderung benötigen andere Angebote als Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Menschen mit intellektuellen Behinderungen.

Entscheidend ist, dass die zuständigen Behörden, wissen, was gebraucht wird. Es ist daher erforderlich Menschen mit Behinderungen auf der Flucht zu registrieren und deren Bedarf zu erheben.

„Wir appellieren daher an die Politik und an die zuständigen Behörden Bedarfserhebungen durchzuführen und die entsprechende Unterstützung anzubieten“, so Markus Neuherz abschließend.

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2 Kommentare

  • Sehr geehrte Lebenshilfe!

    Mein Name ist Tetiana, ich komme aus der Ukraine, aber ich studiere in Österreich als reguläre Studentin. Ich wende mich an Sie, weil sich mein Vater in einem sehr ernsten Zustand befindet. Er wurde am Herzen operiert und erlitt während der Operation einen schweren Schlaganfall in der rechten Gehirnhälfte. Dies führte dazu, dass sein linker Arm und sein linkes Bein nicht mehr funktionierten und sein linkes Auge nicht mehr sehen konnte. Leider gibt es in der Ukraine keine Rehabilitationszentren, die helfen können. Mir wurde geraten, mich an Ihre Organisation zu wenden. Ich freue mich darauf, so bald wie möglich von Ihnen zu hören!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tetiana

  • Das mit der Ukraine, sprich behinderte Menschen tut mir sehr leid, weil sie sich nicht allein helfen können. Aber das in Deutschland auch seliger Druck auf geistigbehinderten Menschen ausgeübt wird ! Dass interessiert niemand.