Menschen mit Intensivpflegebedarf nicht im Regen stehen lassen

Mit dieser Überschrift meldet sich der Beauftragte der deutschen Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung auf Facebook zu Wort.

Deutsche BundesbehindertenbeauftragtenJürgen Dusel
Jürgen Dusel

Er teile die Sorgen der von den Regelungen des geplanten Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes betroffenen Menschen und setze sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit Kräften für sie ein, schreibt Jürgen Dusel auf seiner Facebookseite.

Nach Art. 19 der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen in Deutschland das Recht, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben.

Eine Regelung, nach welcher Menschen mit Intensivpflegebedarf, die benötigte Intensivpflege nur dann erhalten, wenn sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, wäre somit ein klarer Verstoß gegen dieses Recht.

Der Entwurf des Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes ist vor diesem Hintergrund leider nur gut gemeint, aber schlecht gemacht.

Die mit dem Gesetz vordergründig verfolgte Zielsetzung einer verbesserten Versorgung für Patientinnen und Patienten, die beatmet werden müssen, begrüßt Jürgen Dusel: „Menschen, bei denen eine Entwöhnung von der Beatmung medizinisch möglich ist, muss hierbei bestmöglich geholfen werden. Gleichzeitig müssen aber jene, die langfristig beamtet werden, die benötigte Pflege dort erhalten, wo sie leben möchten. Mit dem Bundesministerium für Gesundheit bin ich bereits in einem konstruktiven Austausch hierzu.“

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