Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr in Pflegeheimen unterbringen!

Forderung der Volksanwaltschaft soll umgesetzt werden

Sandra Krautwaschl
GRÜNE

Grünen-LAbg. Sandra Krautwaschl: „In der Steiermark gibt es ein viel zu geringes Angebot intensiv betreuter Wohnformen und Tagesstrukturen für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Aufnahme – insbesondere junger Personen – in Pflegeheimen darf daher nicht länger durch Psychiatriezuschläge gefördert werden, sondern die Mittel sind zum Auf- und Ausbau von geeigneten Wohngruppen, teilbetreutem Wohnen sowie sozialer und beruflicher Rehabilitation einzusetzen!“

Eine wichtige Initiative startet die Grüne Landtagsabgeordnete Sandra Krautwaschl am 13. November 2018 im Gesundheitsausschuss des Landtages.

Sie fordert „Fehlplatzierungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen in Pflegeheimen schrittweise rückgängig zu machen und abzubauen und zu diesem Zwecke ein Enthospitalisierungskonzept zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen“ (siehe hier) und unterstützt damit die entsprechende Forderung der Volksanwaltschaft: „Chronisch Kranke werden dadurch aus dem normalen Alltag ausgegrenzt“, hat die Volksanwaltschaft festgehalten.

Das Ziel der Psychiatriereformen wäre hingegen, „gemeindenahe Versorgungsstrukturen für Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen aufzubauen und Langzeitaufenthalte bzw. wiederholte zwangsweise Unterbringungen auf psychiatrischen Langzeitstationen zu vermeiden.“

„Die Unterbringung in Pflegeheime sollte ausschließlich dann erfolgen, wenn ein Pflegebedarf besteht, der in betreuten Wohnformen und Tagesstrukturen nicht abgedeckt werden kann“, betont Krautwaschl.

„Ohne einen solchen Pflegebedarfs ist von einer Fehlplatzierung psychisch kranker Menschen in Pflegeheimen auszugehen, die im Zuge eines Enthospitalisierungskonzepts in betreute Wohnformen wechseln sollen“, fordert sie. „Dabei sollten die betroffenen Personen von Pflegeheimen in Einrichtungen nach dem Behindertengesetz überführt werden.“

Die Volksanwaltschaft hatte in ihrem Bericht (2017, Band präventive Menschenrechtskontrolle) gefordert: „Die Betreuung psychisch kranker Personen hat … in niederschwelligen und gemeindenahen Betreuungssettings zu erfolgen. Fehlplatzierungen sind rückgängig zu machen bzw. abzubauen. Bedarfsspezifische Betreuungskonzepte zur Behandlung chronisch bzw. psychiatrisch kranker Menschen sind zu etablieren.“

„In der Steiermark gibt es ein viel zu geringes Angebot intensiv betreuter Wohnformen und Tagesstrukturen für Menschen mit psychischen Erkrankungen. Die Aufnahme – insbesondere junger Personen – in Pflegeheimen darf daher nicht länger durch Psychiatriezuschläge gefördert werden, sondern die Mittel sind zum Auf- und Ausbau von geeigneten Wohngruppen, teilbetreutem Wohnen sowie sozialer und beruflicher Rehabilitation einzusetzen“, betont Krautwaschl zum Abschluss.

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