Menschen zum Schutz vorsorglich einzusperren, kann nie das Mittel der Wahl sein

Die Corona-Krise brachte für die gesamte Bevölkerung wochenlang massive Einschränkungen. Mittlerweile erfolgt Stück für Stück die Rückkehr zur Normalität. Doch nicht für alle.

Susanne Jaquemar
VertretungsNetz/Albert Maresch

Menschen in Pflege- oder Behinderteneinrichtungen waren und sind stärker beschränkt, weil sie zur Risikogruppe gehören. Oft wurde das Besuchsverbot in diesen Einrichtungen deshalb gleichzeitig auch zum kompletten Ausgehverbot – nicht einmal Spaziergänge waren erlaubt.

„Solche Grundrechtseingriffe, wie beispielsweise die Einschränkung des Grundrechts auf Bewegungsfreiheit, dürfen einerseits nur auf der Basis von Gesetzen erfolgen und müssen andererseits immer verhältnismäßig sein. Das heißt, ein alter Mensch, der nicht mit COVID-19 infiziert ist, darf sich – so wie alle anderen – auch mal draußen die Beine vertreten“, erläutert Susanne Jaquemar, Fachbereichsleiterin der Bewohnervertretung von VertretungsNetz.

Schützen darf nicht „einsperren“ bedeuten

Die Bewohnervertretung schützt das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit von Menschen mit psychischer Erkrankung oder intellektueller Beeinträchtigung in Pflege- und Betreuungseinrichtungen.

„Das Heimaufenthaltsgesetz gibt einen klaren rechtlichen Rahmen vor, unter welchen Voraussetzungen eine sogenannte Freiheitsbeschränkung angewendet werden darf – auch in Zeiten von Corona“, erklärt Jaquemar.

Sehr häufig werde mit dem Schutz der betroffenen Menschen argumentiert. Doch das darf nicht dazu führen, dass Menschen – nur weil sie die Wohnform eines Alten- und Pflegeheims oder einer Behinderteneinrichtung gewählt haben – somit vorsorglich eingesperrt werden.

„Das Schöne am Heimaufenthaltsgesetz ist, dass es individuelle Lösungen vorsieht. Das heißt, das Pflegepersonal ist aufgerufen, sich mit der betreffenden Person und der bestehenden Gefährdungssituation auseinander zu setzen und eine individuell passende Lösung zu finden. Das generelle Versperren von Ein- und Ausgängen oder das Androhen einer zweiwöchigen Quarantäne bei Verlassen des Hauses, erfüllen diese Anforderung nicht“, so Jaquemar.

Mehr Normalität für Menschen in Einrichtungen

Die Eindämmung des Corona-Virus hat die Gesellschaft in den letzten Wochen intensiv gefordert. Oberste Prämisse war dabei, sich vor einer Erkrankung schützen. Vorübergehend schränkte diese Prämisse andere Grundrechte ein.

„Alte Menschen und Menschen mit Behinderungen zählen zur Risikogruppe. Sie gelten durch das Coronavirus als besonders gefährdet. Es darf aber nicht sein, diese Personen weiter vorsorglich wegzusperren, um sie zu schützen. Es mag zwar für manche sicher scheinen, aber für die Betroffenen ist es eine Zumutung und aus menschenrechtlicher Perspektive absolut inakzeptabel“, hält Jaquemar fest.

Sie plädiert für neue kreative Lösungen, um auch Menschen in Einrichtungen wieder mehr Normalität z.B. in Form von Spaziergängen mit Angehörigen zu ermöglichen.

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8 Kommentare

  • Ich bin 78Jahre und lebe im Pflegeheim. Mein Kopf ist noch ganz klar und es viel mir sehr schwer so eingesperrt zu sein.In der letzten Woche würde es etwas gelockerte.Es war mir eine Wohltat mal ausserhalb der Einrichtung zu sein,obwohl unsere Einrichtung viel Abwechslung geboten hat.

  • Noch etwas: Den Begriff „Schutz“ für Ausgrenzung zu missbrauchen, ist ein Etikettenschwindel! (Das passiert nämlich nicht nur in Zeiten von Covid 19)

  • Als betroffene Angehörige (Schwiegermutter ist im Pflegeheim, Tochter in einer Einrichtung der Behindertenhilfe) denke ich seit 10 Wochen darüber nach, WIE es besser gehen kann – die Leitungen und Mitarbeiter*innen der Einrichtungen tun ihr Bestes, sie tragen die Verantwortung und müssen Maßnahmen umsetzen, in deren Entstehung Betroffene (sowohl Bewohner*innen wie auch Begleter*innen) nicht eingebunden werden. Ich fürchte, dass es schwerwiegende Folgen haben wird und die Menschen vielleicht nicht AN Corona erkranken / sterben aber sehr wohl WEGEN Corona erkranken / sterben könnten. Die Entscheidungsträger*innen machen es sich meiner Meinung nach einfach, weil sie den Aufwand individuell abgestimmter Lösungen scheuen und Menschen mit Behinderung oder alte Menschen scheinbar weniger gute und laute Argumente haben wie Wirtschaft, Fußball und Formel 1!
    Wenn jemand eine Idee hat, wie wir das ändern können – ich bin gerne und sofort dabei; wenn ich eine Idee habe, werde ich sie gerne teilen!

  • Traurig wie mit unseren Mitmenschen umgegangen wird.!!!!
    Das hat nichts mit Schutz zu tun.

  • Dass kann echt wirklich nicht sein, dass die Menschen mit Lernschwierigkeiten und auch noch mit Behinderungen in die Corona Virus Krise den ganzen Tag in den Einrichtungen bleiben damit müssen ohne etwas zum an zu bieten zu können.

    Ich finde sehr wichtig, dass Sie Frau Jaquemar genau hin-schauen.
    Weil die Menschen mit Lernschwierigkeiten und auch noch mit Behinderungen in den Einrichtungen brauchen ein paar Wahl-Möglichkeiten Angeboten während der Corona Virus Krise.
    Damit sie nicht entweder den ganzen Tag in den Einrichtungen herum sitzen als langweilig oder auch noch ganzen Tag Fernsehen bis der Tag vorbei ist.
    Die BetreuerInnen müssen die Zeit mit die Menschen mit Lernschwierigkeiten gemeinsam den Tag gut damit gestalten zu können.
    Zum Beispiel einige Vorschläge dazu machen,
    damit die Menschen mit Lernschwierigkeiten aus-wählen damit können.
    Zum Beispiel im Garten zu gehen einfach mit die Menschen mit Lernschwierigkeiten fragen wie es ihnen geht.
    Oder fragen ob die Menschen mit Lernschwierigkeiten ein paar Wünsche, was Sie gerne machen damit möchten während die Werkstätten geschlossen damit haben.

  • In Wohnheimen für Menschen mit Behinderung ist man da aus Angst vor dem nächsten Vorgesetzten eingenordet. Auch die Heimaufsicht kommentiert: wir hängen am Tropf der Verordnungen von oben. Und da sind Spaziergänge nicht vorgesehen wegen der strikten Abstandsregelung.
    Fazit: das Wegsperren funktioniert. Die Herren Laumann und Laschet hab ich in dieser Sache angeschrieben.

  • Das was Sie hier schreiben, entspricht aber auch nicht ganz der Faktenlage. Ich meine damit insbesondere folgenden Satz: „Alte Menschen und Menschen mit Behinderungen zählen zur Risikogruppe.“

    Es stimmt, es gibt Menschen mit Behinderung, welche aufgrund ihrer Einschränkung z.B. Lähmung durch Halswirbelbrüchen zur Risikogruppe zählen. Jedoch ist die pauschalisierte Aussage, sämtliche Menschen mit Beeinträchtigung zählen zur Risikogruppe, nicht wissenschaftlich belegt.

    Daher würde ich Sie bitten in Zukunft mit solch pauschalisierenden Aussagen vorsichtig umzugehen, da Sie mit solchen nur eine Ausgrenzung von nicht gefährdeten Behinderten erreichen.

  • Sehr geehrte Frau Jaquemar,
    endlich klare Worte – herzlichen Dank dafür! Wir Angehörigen mit engen Bindungen zu unseren Lieben warten darauf schon so lange.
    Gerade für demente, desorientierte oder behinderte BewohnerInnen in Pflegeeinrichtungen dauert die derzeitige Situation schon viel zu lange. Die Besuchssettings und auch die Besuchsfrequenzen völlig ungeeignet für diese BewohnerInnen, erinnern die Settings eher an einen Besuch im Zoo oder im Knast. Konsequenz: Hoffnungslosigkeit und Frust macht sich breit, haben sie doch auf das Ziel des Wiedersehens hingelebt. Sie geben auf.
    Die Settings erzeugen noch mehr Stress und Verwirrung.
    Einzige Konsequenz: Medikamenten!

    Wir sind eine Gruppe an Angehörigen, die sich zusammengeschlossen haben, in grösster Sorge um unsere Lieben. Unsere Lieben dürfen keine bewusst in Kauf genommene Kollateralschäden sein!
    Wir finden kein Gehör bei den Entscheidern. Die Zeit läuft unseren Lieben weg.
    Sagen sie uns doch immer nur eines – wenn sie überhaupt noch sprechen – „bitte hilf mir.“
    Wir Angehörigen können und wollen diese Unmenschlichkeit und dieses respekt- und würdeloses Vorgehen der Politiker/Entscheider/Magistratsbeamten/Einrichtungsbetreiber nicht länger hinnehmen.