Menschenrechte für Behinderte in Österreich unterentwickelt

Betroffene fordern Gleichstellungsgesetze

BIZEPS
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„Der Alltag behinderter Menschen ist gekennzeichnet von Diskriminierungen in allen Lebensbereichen“ stellt der Sprecher der Selbsthilfeorganisation BIZEPS, Manfred Srb, anläßlich des „Menschenrechtstages“ am 23. Oktober 2000 fest und fordert für seine Personengruppe ein umfassendes Gleichstellungsgesetz mit Sanktionsmöglichkeiten.

Eine von Betroffenen initiierte Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt sowie gleichlautende Arbeitsgruppen in den Ländern mit dem Ziel, vorhandene Benachteiligungen in bestehenden Gesetzen festzustellen, hat unzählige Diskriminierungen zu Tage gefördert: Sie reichen von der Bauordnung bis zur Gemeindewahlordnung, vom Eisenbahnbeförderungs- bis hin zum Schulpflichtgesetz, vom Richterdienst- bis zum Garagengesetz.

„Damit steht eindeutig fest, daß in Österreich behinderte Menschen systematisch und gesetzlich gedeckt diskriminiert werden“ sagt Srb und bezeichnet diese Tatsache als unerträglich und „einen Verstoß gegen die Menschenrechte“, zumal die Bundesregierung bis jetzt nicht bereit war, die diskriminierenden Bestimmungen aufzuheben.

Die einzige Möglichkeit, diese unerträgliche Situation zu sanieren und neue Diskriminierungen hintanzuhalten wäre nach übereinstimmender Ansicht der österreichischen Behindertenbewegung die Schaffung von umfassenden Gleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder, „in die ein wirksamer Sanktionsmechanismus eingebaut werden müßte, um dem Gesetz im Falle einer Nichtbefolgung Zähne zu verleihen“ sagt Srb und verweist in diesem Zusammenhang auf das erfolgreiche US-Gesetz.

Um diesem Thema in der Öffentlichkeit mehr Raum zu verleihen, veranstaltet BIZEPS am 23. Oktober 2000 in Wien aus Anlaß des 10jährigen Bestehens des ADA (amerikanisches Antidiskriminierungsgesetz) einen Menschenrechtstag, in dessen Rahmen behinderte Fachleute aus Österreich und den USA referieren werden.

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