Wichtige Forderungen für eine Verbesserung des Antidiskriminierungsrechts werden von der Regierung noch geprüft.
Am 9. November 2015 wurde bei der UNO in Genf die Menschenrechtssituation in Österreich geprüft – jetzt sind die Empfehlungen da.
Die Universal Periodic Review – kurz UPR – wurde nach 2011 zum zweiten Mal durchgeführt, Ergebnis der Überprüfung sind mehr als 200 Empfehlungen, die von verschiedensten UN-Mitgliedsstaaten an Österreich gerichtet wurden.
Österreich hat die Möglichkeit, die UPR-Empfehlungen anzunehmen, zu prüfen oder abzulehnen. Zentrale Forderungen für eine Verbesserung des Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrechts, die vom Klagsverband seit Jahren vorgebracht werden, finden sich leider unter den Punkten, die von der Regierung noch geprüft werden:
Harmonisierung und Levelling-up
Dazu gehört die Harmonisierung des Antidiskriminierungsrechts (Empfehlungen 7.18 bis 7.26). Neun Staaten haben Empfehlungen ausgesprochen, die Österreich auffordern, das Antidiskriminierungsrecht zu vereinheitlichen.
Die Ausweitung des Antidiskriminierungsrechts außerhalb der Arbeitswelt auf alle Diskriminierungsgründe, das so genannte Levelling-up, wurde Österreich von fünf Staaten empfohlen (Empfehlungen 7.32 bis 7.36) und befindet sich leider auch auf der Liste mit den Empfehlungen, die noch geprüft werden.
Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen und zur Bekämpfung von Rassismus angenommen
Zahlreiche Staaten haben Empfehlungen zur Bekämpfung von Rassismus formuliert (5.41 bis 5.57). Angesprochen werden auch Hassverbrechen und Hassrede. Die Empfehlungen 5.100 bis 5.104 sprechen sich für eine interne Auseinandersetzung mit Rassismus bei der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden aus.
Dazu gehört auch eine Datensammlung zu dem Thema sowie ein klares Bekenntnis gegen ethnic profiling. Österreich hat angekündigt, diese ebenso wie die nachstehenden Empfehlungen (alle mit der Anfangsnummer 5) anzunehmen.
Lang ist die Liste der Empfehlungen zur Gleichstellung von Frauen: Die Punkte 5.24 bis 5.30 sprechen sich für eine bessere Gleichstellung von Frauen am Arbeitsmarkt aus. Die Punkte 5.31 bis 5.37 beziehen sich auf den Gender Pay Gap und empfehlen Österreich Maßnahmen zu ergreifen, um die Einkommensdifferenz zwischen Männern und Frauen zu verringern.
Inklusion ist ebenfalls ein Thema in der Empfehlungsliste: Die Punkte 5.114 bis 5.117 formulieren Empfehlungen für eine inklusive Gesellschaft, die den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Lediglich einmal wird Österreich empfohlen, ein inklusives Bildungssystem zu verankern (Empfehlung 7.60 von Israel). Aber auch für MigrantInnen sollte Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung gewährt sein (Empfehlung 5.121 von der Türkei).
Die Empfehlungen 5.7 bis 5.11 beziehen sich auf die Ausgestaltung nationaler Menschenrechtsinstitute, das ist in Österreich die Volksanwaltschaft. Diese Einrichtungen sollten den sogenannten Pariser Prinzipien entsprechen und somit finanziell und inhaltlich unabhängig sein, eine rechtliche Grundlage und einen Arbeitsauftrag haben und für besonders verwundbare Gruppen zugänglich sein.
Die Empfehlungen der Universal Periodic Review UPR an Österreich können hier heruntergeladen werden.