Menschenrechte unter Finanzierungsvorbehalt

Das neue Budget – ein Sparpaket – trifft Menschen mit Behinderungen mehrfach

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Die Volkanwaltschaft hat am 19.05.2025 unter dem Titel „Human Rights First – trotz Sparpaket“ zu einem Austausch zwischen NGOs und Regierungsvertreter:innen ins Parlament geladen.

Bei dieser Veranstaltung wurde bestätigt, dass das gerade bekannt gewordene Budget massive Verschlechterungen für Menschen mit Behinderungen beinhaltet.

Somit verstößt es gegen das in der UN-Behindertenrechtkonvention festgeschriebene Verschlechterungsgebot. Ein paar Beispiele:

Der Artikel 12 der UN-Behindertenrechtkonvention wurde mit dem aktuellen Budgetbegleitgesetz für Österreich quasi aufgehoben. Das früher international gelobte Erwachsenenschutzgesetz wurde de facto wieder zur alten Sachwalterschaft.

Fremdbestimmung wird so gesetzlich festzementiert und der Partizipationsprozess mit den Betroffenen diskussionslos beendet. Schon beschlossene Maßnahmen wurden zurückgenommen. Die wichtige Kontrollfunktion der Erwachsenenschutzvereine entfällt, wodurch es wahrscheinlicher wird, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht im Sinne der Betroffenen sind.

Belastungspaket nicht akzeptabel

Vor dem Hintergrund von Kürzungen beim Unterstützungsfonds und dem Ausgleichstaxenfonds und gleichzeitigen Steigerungen der Beiträge und Kosten in Gesundheit und Mobilität sind Menschen mit Behinderungen von den Maßnahmen der Regierung überproportional stark betroffen.

Das ist nicht hinzunehmen

Auch in Hinblick auf die Budgetplanung der Länder fordern wir von allen politischen Entscheidungsträger:innen die Menschenrechte und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen.

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