Im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages wurden am 10. November 2014 in einer knapp 70-minütigen Anhörung Oppositionsanträge zur Durchsetzung von Behindertenrechten behandelt.
Die Linke hatte Nancy Poser, die am Amtsgericht Trier als Richterin tätig ist und sich im Forum behinderter Juristinnen und Juristen engagiert, als Sachverständige berufen. Sie war allerdings die einzige Sachverständige mit Behinderung in der Runde.
Die Aussage der Bundesregierung, dass das Bundesteilhabegesetz keine neuen Ausgabendynamiken verursachen dürfe, wies die Juristin zurück.
„Wenn ich dann diesen Mehrkostenvorbehalt höre, der da herausgegeben wird, dann denke ich, es geht hier um Menschenrechte“, so Poser unter Hinweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention. „Das sind Menschenrechte und die unter so einen Mehrkostenvorbehalt zu stellen, das finde ich schon äußerst grenzwertig.“
Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, hielt fest: „Frau Poser stützt die linke Forderung nach einkommens- und vermögensunabhängigen sowie bedarfsgerechten Teilhabeleistungen.“
Auch eine Entscheidungsstelle, die die Anträge entgegen nimmt, den Bedarf ermittelt und die Leistungen gewährt, erachtete Nancy Poser aus Sicht der Betroffenen als sinnvoll: „Es ist im Moment sehr uneinheitlich und auch sehr unübersichtlich. Ich bekomme zum Beispiel Leistungen von der Pflegeversicherung, von der Beihilfe, vom Integrationsamt und vom Sozialamt. Diese Sachen laufen immer über mein Konto und über das Konto vom Leistungserbringer und vom Sozialamt.“