Menschenrechts-Gerichtshof entscheidet über Sterbehilfe-Gesuch

Die Britin Diane Pretty will nicht mehr leben.

Sterbehilfe
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Die 43-Jährige möchte das „Recht auf ein Sterben in Würde“ erstreiten. Am Montag soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg über das Sterbehilfegesuch der todkranken Britin entscheiden, berichtet der Kurier.

Das Sterbehilfgesuch hatten sowohl das höchste britische Zivilgericht als auch die Lordrichter des Oberhauses abgelehnt. Die Britin sieht in der Ablehnung einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dies bedeute auch, dass jeder selbst über sein Leben und seinen Körper bestimmen könne, argumentiert Diane Pretty.

Nach Auffassung der britischen Regierung beinhaltet die Menschenrechtskonvention weder ein Recht auf Selbstmord noch ein „Recht auf Hilfe zum Selbstmord“ – und das britische Recht untersage das Töten eines Menschen. Nun soll der Menschenrechts-Gerichtshofes entscheiden, berichtet die Tageszeitung.

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