Menschenrechtsausschuss: Antrag auf Prüfung des Sachwalterschaftsrechts angenommen

Novelle zum Sachwalterschaftsrecht angeregt

Parlament
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Das österreichische System der Sachwalterschaft verstoße gegen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, das für Österreich seit 2008 verbindlich ist, kritisierte Abgeordneter Albert Steinhauser.

Durch eine Sachwalterbestellung verlören Personen derzeit automatisch das Recht, selbst Rechtsgeschäfte zu tätigen. Dies entspreche nicht der gleichberechtigten Rechts- und Handlungsfähigkeit von Menschen mit und ohne Behinderung, monierte der GRÜNE-Abgeordnete.

Er brachte daher gemeinsam mit den Abgeordneten Großruck und Kirchgatterer einen diesbezüglichen Entschließungsantrag (2072/A[E]) in Form eines gesamtändernden Abänderungsantrages an die Justizministerin ein. Die Ministerin wird darin ersucht, das bestehende Sachwalterschaftsrecht zu prüfen und gegebenenfalls eine Novellierung vorzunehmen. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

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