Menschenrechtsausschuss: Neues Erwachsenenschutzgesetz kann mit breiter Unterstützung rechnen

Justizminister Brandstetter spricht von Paradigmenwechsel; Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Planung

Parlament Österreich
BIZEPS

Das neue Erwachsenenschutzgesetz, das erst heute im Ministerrat beschlossen wurde, kann mit einer breiten Unterstützung im Parlament rechnen.

Insbesondere SPÖ, ÖVP und die Grünen haben heute im Menschenrechtausschuss des Nationalrats ihre Unterstützung angekündigt, Justizminister Wolfgang Brandstetter spricht über die Abkehr von der klassischen Sachwalterschaft hin zu mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen von einem Paradigmenwechsel. Nicht locker will der Minister außerdem in Sachen Vorratsdatenspeicherung lassen. Er will alle Möglichkeiten für eine Neuregelung ausloten, wie er sagte.

Das neue Erwachsenenschutzgesetz sieht drei Stufen der Erwachsenenvertretung und eine Vorsorgevollmacht vor. In einem Clearing soll außerdem überprüft werden können, wie viel Vertretung notwendig ist. Für Brandstetter bedeuten die Änderungen mehr Selbstbestimmung, diese soll nämlich wesentlich länger aufrechterhalten bleiben können.

Die bisherige Form habe für Betroffene oft viel zu früh und fast ausschließlich zu einer staatlichen Sachwalterschaft geführt. Mit den neuen Regelungen würde Österreich zudem nun endlich auch die Behindertenrechtskonvention der UNO erfüllen. Er könne mit gutem Gewissen sagen, wie Brandstetter gegenüber Ulrike Königsberger-Ludwig (S) versicherte, dass der neue Erwachsenenschutz ausfinanziert sei. Die Mehrkosten betragen in der Anfangsphase rund 10 Mio. € jährlich, er rechnet durch den Rückgang der Sachwalterschaften aber mittelfristig mit einer Kostendämpfung.

Inkrafttreten soll das neue Erwachsenenschutzgesetz am 1. Juli 2018. Franz-Joseph Huainigg (V) sieht die Änderungen als „Grund zur Freude“, man habe sich mit der Situation von Betroffenen auseinandergesetzt.

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