Menschenrechtsbefund 2016 veröffentlicht

Die Österreichische Liga für Menschenrechte präsentiert anlässlich des internationalen Tages der Menschenrechte ihren Menschenrechtsbefund 2016.

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Österreichische Liga für Menschenrechte

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten diverser NGOs weist die Österreichische Liga für Menschenrechte bei einer Pressekonferenz am 9. Dezember 2016 auf Verstöße gegen die Menschenrechte hin, zeigt Lücken im System auf und formuliert Empfehlungen und Forderungen für mehr Menschlichkeit an die österreichische Bundesregierung.

Der diesjährige Befund liefert einen Querschnitt über die menschenrechtliche Situation in Österreich und zeigt auf, dass es hierzulande gravierende Defizite im Umgang mit den Menschenrechten sowie enormen Nachhol- und Handlungsbedarf in vielen Bereichen gibt: Egal ob es um den Maßnahmenvollzug geht, dessen Reform wir bereits seit Jahren einfordern, um die Kürzung der Mindestsicherung und ihre Auswirkungen auf die Schwächsten unserer Gesellschaft, um Gerüchte und Hasspostings in den sozialen Netzwerken, um Gewalt gegen Frauen und Mädchen, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder um das Recht auf Wohnen, wo die Politik einmal mehr gefordert ist, Vorsorgen für dessen Gewährleistung zu treffen.“, so Barbara Helige, Präsidentin der Österreichischen Liga für Menschenrechte.

Inhalt Menschenrechtsbefund 2016

  • Maßnahmenvollzug ­ – Wo bleibt die Reform ? (Barbara Heilige)
  • Rechte von Menschen mit Behinderungen (Martin Ladstätter und Magdalena Scharl)
  • Recht auf Wohnen sieht anders aus! (Sepp Ginner und Heinz Schoibl)
  • Hass im Netz: Streuwirkung verheerend für Demokratie und Menschenrechte – Politische Maßnahmen dringend erforderlich (Claudia Schäfer)
  • „Ein Kommentar zur rechtlichen Machbarkeit der österreichischen Idee einer Obergrenze“ (Emanuele Matti)
  • Von Ankara nach Straßburg – Das Schicksal türkischer RichterInnen und AnwältInnen nach dem Militärputsch und wie sich österreichische JuristInnen solidarisieren (Philipp Leitner)
  • Mindestsicherung: Leben am Limit (Martin Schenk)
  • Gewalt gegen Frauen – ein vielschichtiges und oft unerkanntes Phänomen (Sabine Mandl)

Alle Beiträge können im Menschenrechtsbefund 2016 nachgelesen werden – dieser ist online abrufbar unter: www.liga.or.at.  

„Für die heimischen Politikerinnen und Politiker gibt es noch viel zu tun auf dem langen Weg hin zu einer Menschenrechtsdemokratie Österreich“, hält Barbara Helige abschließend fest.

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3 Kommentare

  • Es ist auch erstaunlich, dass die Menschenrechtsverletzungenund Diskriminierung von Menschen mit psychosozialer Behinderung, die laut Empfehlung der UNO im Staatenbericht, ausführlich dargestellt, oder am 7.November 2015 erschiene BERICHT des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher odererniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) an die österreichische Regierung, all das ist dem Bericht nicht zu entnehmen. Schade!

    • Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierung von Menschen mit psychosozialer Behinderung, die laut Empfehlung der UNO im Staatenbericht, ausführlich dargestellt, oder der am 7.November 2015 erschienene BERICHT des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CPT) an die österreichische Regierung, kommen immer wieder in der Realität vor, so geschehen vor jetzt schon fast 3 Wochen an meiner Mutter durch Richterin Dr. Barbara Helige und ihr polizeiliches Gefolge. Seitdem weiß ich nicht einmal wo meine Mutter ist und wie es ihr geht, was man mit ihr gemacht hat. Ich weiß nur dass sie zwangsbesachwaltet wird und gegen ihren Willen festgehalten wird. Durch die Zwangssachwalterschaft habe ich als Tochter und vorsorgebevollmächtigte, auch Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung und notarieller Beglaubigung meiner Mutter, nicht einmal Parteienstellung bzw. Akteneinsicht. Skandalös, unmenschlich, erniedrigend. Pfui. Es gilt die Unschuldsvermutung.

  • Mir gefällt am Artikel gar nicht, dass das Thema „Bildung“, das Versagen des BMUK in Sachen „Inklusion“, die Streichung von zwei Schuljahren für Kinder mit „besonderem Förderbedarf“ und das Nichtexistieren von Regelungen für die Nachmittags- und Ferienbetreuung in diesem Bericht nicht vorkommen.