Der Menschenrechtsbeirat hat sich intensiv mit Beschäftigungstherapiewerkstätten beschäftigt und für die Volksanwaltschaft menschenrechtliche Aspekte beleuchtet. Die im Oktober beschlossene Stellungnahme wurde nun veröffentlicht.
Im Rahmen der Kommissionsbesuche der Volksanwaltschaft thematisieren Nutzerinnen und Nutzern solcher Einrichtungen immer wieder den Wunsch, ihre Tätigkeit möge als Arbeit angesehen und finanziell besser abgegolten werden.
Entsprechen Beschäftigungswerkstätten dem Artikel 27 („Arbeit und Beschäftigung“) der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und soll hier von Ausbeutung gesprochen werden? (siehe auch)
Menschenrechtsbeirat berät Volksanwaltschaft
Der Menschenrechtsbeirat als Beratungsorgan der Volksanwaltschaft gibt regelmäßig Stellungnahmen zu menschenrechtlich relevanten Themen ab – manche davon werden von der Volksanwaltschaft veröffentlicht, andere aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht.
Die jüngste „Stellungnahme zu Beschäftigungswerkstätten“ befasst sich ausführlich mit dem Reformbedarf in diesen Einrichtungen.
Kräuter: „Wertvolle Unterstützung“
„Ein Kernanliegen der Volksanwaltschaft ist das Mandat zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte. Die Expertise des Menschenrechtsbeirates zu Diskussionsvorlagen sind eine wertvolle Unterstützung bei der Formulierung von Standards und Empfehlungen, welche die Lebensrealität von Menschen positiv beeinflussen können“, erläutert Volksanwalt Dr. Günther Kräuter gegenüber BIZEPS-INFO.
„Beispiele wie die endlich durchgesetzte Verbannung der Netzbetten in der Psychiatrie oder die eindeutigen Klarstellungen zur Abgrenzung der Tätigkeit von privat securities im Gesundheitswesen zeigen die große Bedeutung der Expertise des Menschenrechtsbeirates“, führt Volksanwalt Kräuter weiters aus.