Menschenrechtsbericht der deutschen Bundesregierung: „Rolle rückwärts“

"Wieder müssen wir dort lesen, dass die Rechtslage in Deutschland grundsätzlich den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht," kritisiert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade.

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Als „Rolle rückwärts“ bezeichnet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL die Ausführungen im aktuellen „Neunten Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik“ (Drucksache 17/2840), in dem sie auch zu den Menschenrechten von Menschen mit Behinderungen Stellung nimmt.

„Wieder müssen wir dort lesen, dass die Rechtslage in Deutschland grundsätzlich den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht,“ kritisiert ISL-Geschäftsführerin Dr. Sigrid Arnade. „Wir hatten gehofft, die Regierung hätte sich eines Besseren besonnen, als sie im Herbst 2009 in ihrer Koalitionsvereinbarung einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention ankündigte. Schließlich braucht man einen Aktionsplan nur dann, wenn Handlungsbedarf besteht.“ Wenn der Aktionsplan jedoch nur als neue Vokabel für alte Strategien mit einer Reihe von „sozialpolitischen Projekten“ gedacht sei, dann habe er seinen Namen nicht verdient.

Genannt wird im Bericht zwar die Kampagne „alle inklusive! Die neue UN-Konvention“ der vorigen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen mit Behindertenverbänden, in deren Verlauf acht Fachkonferenzen zu acht Themenfeldern der Konvention stattfanden. Keine Erwähnung findet dagegen nach Arnades Angaben die Zusammenstellung von legislativen und sonstigen Handlungsbedarfen, die als Kampagnenergebnis im Frühjahr 2009 veröffentlicht wurde.

Weiter beanstandet Arnade, dass die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention in dem Menschenrechtsbericht mit der Bezeichnung als „wichtiges Referenzdokument“ heruntergespielt wird. „Es ist anscheinend nicht erkannt worden oder es soll verschleiert werden, dass es sich bei der Behindertenrechtskonvention um knallhartes Völkerrecht handelt, das den Rang eines Bundesgesetzes hat und seit rund 20 Monaten geltendes Recht in Deutschland ist“, kommentiert Arnade.

Es müsse endlich in den Köpfen der Verantwortlichen ankommen, so Arnade, dass es sich bei Behindertenpolitik nicht primär um Sozial- oder Gesundheitspolitik, sondern vor allem um Menschenrechtspolitik handele.

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