Menschenrechtsbüro der Stadt Wien nicht barrierefrei

Dass zu Menschenrechten auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

BIZEPS
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Umso verwunderlicher ist es daher, dass das im September eröffnete Menschenrechtsbüro der Stadt Wien in der Neutorgasse 15 in Wien nicht barrierefrei ist. Es fehlt eine barrierefreie Toilette.

„Das Menschenrechtsbüro ist künftig Motor für die weitere Verbesserung und soll als Anlaufstelle sowohl nach innen wie auch nach außen für die Wienerinnen und Wiener tätig sein“, gab die Stadt Wien bei der Einrichtung des Büros bekannt. Das Menschenrechtsbüro soll Impulsgeber sein, hieß es. Im September 2015 wurde die Anlaufstelle feierlich eröffnet. Somit konnte der „Dialog mit NGOs und der Zivilgesellschaft“ begonnen werden – auch sind „kleine Veranstaltungen und Ausstellungen“ geplant.

Schon bei der Eröffnung fiel allerdings auf, dass es an der Barrierefreiheit mangelt. Es gibt keine barrierefreie Toilette.

Im Oktober 2015 machte BIZEPS auf diesen Umstand schriftlich aufmerksam. Es wurde uns mitgeteilt, dass ein Mitarbeiter der Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien die Örtlichkeit begutachtet hat. Dieser hält gegenüber dem Menschenrechtsbüro fest: „Da in Ihrem Büro kein Parteienverkehr stattfindet und auch keine mobilitätseingeschränkte MitarbeiterInnen beschäftigt sind, ist keine Dringlichkeit gegeben.“

Besucherinnen und Besucher hat das Büro allerdings schon. Heute am 10. Dezember wird weltweit der Tag der Menschenrechte begangen. Aus diesem Anlass veranstaltet das Menschenrechtsbüro einen Tag der offenen Tür. Menschen mit Behinderungen können zwar zu dieser Veranstaltung barrierefrei gelangen, nur zur Toilette kommen sie nicht.

Um den Schildbürgerstreich perfekt zu machen, erklärte die Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien: „Das Objekt ist nach dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz 2010 im Etappenplan der MA34 zur Nachrüstung bis 2022 vorgesehen.“

„Die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen werden also bis 2022 warten müssen“, kommentiert BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter die Lage. „Das ist zwar sehr typisch für Wien, aber die Ansprüche an ein derartiges Büro sollten vielleicht doch höher sein als die Barrierefreiheit bis 2022 umzusetzen, denn die Berücksichtigung von Menschenrechten fängt zuerst vor der eigenen Haustür an.“

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