Menschenrechtskontrolle in Österreich – „Eingreifen, bevor etwas passiert“

Die Verletzung von Menschenrechten ist der denkbar schwerste Missstand in einem Rechtsstaat.

Günther Kräuter Gertrude Brinek Peter Fichtenbauer
Volksanwaltschaft

Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) sichert seit nunmehr zehn Jahren das Bestehen von Präventionsmechanismen, die Menschenrechtverletzungen aktiv vorbeugen sollen.

So auch in Österreich: Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen sind seit 2012 als nationaler Präventionsmechanismus für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig.

Menschenrechtskontrolle: Bisher 2.000 Kontrollen durchgeführt

Von 2012 bis 2016 wurden in ganz Österreich über 2.000 Kontrollen durchgeführt. Justizanstalten, Psychiatrien, Pflegeheime, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und für Menschen mit Behinderungen, aber auch Abschiebungen, Demonstrationen und Polizeieinsätze werden routinemäßig, unangemeldet und flächendeckend geprüft.

Die Volksanwältin und die Volksanwälte betonen: „Das gemäß OPCAT errichtete proaktive Besuchssystem soll menschenrechtlichem Zuwiderhandeln vorbeugen, statt bloß im Nachhinein darauf zu reagieren. Durch ihr umfassendes Mandat, die von ihr eingesetzten Kommissionen mit insgesamt 54 Kommissionsmitgliedern und ergänzend dazu beigezogenen externen Expertinnen und Experten kann die Volksanwaltschaft zielgerichtet aufzeigen, wo Veränderungen notwendig sind. “

Ein Video zur Erläuterung des OPCAT-Systems finden Sie hier.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Die Kommentarfunktion für diesen Artikel ist abgeschalten.

Ein Kommentar

  • Diese Kontrolle ist äußerst wichtig. Aber warum kontrolliert die Volksanwaltschaft nicht auch den von ihr selbst so gennannten „denkbar schwersten Missstand“ der die gehörlosen Menschen in Österreich betrifft: Die Verweigerung der Muttersprache/bevorzugten Sprache (Österreichische Gebärdensprache) als Unterrichtssprache diskriminiert diese Menschen. Das ist eine Verletzung der Allgemeinen Menschenrechtskonvention („niemand darf wegen seiner Sprache diskriminiert werden“). Dass das Bildungsminsiterium das ganz bewusst macht, beweist jetzt einer seiner Bescheide. Darin steht, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kein „innerstaatliches Recht“ sei und man sich daher auch als Einzelperson nicht darauf berufen könne, wenn man sich diskriminiert fühle. Dasselbe sagt der Bescheid übrigens auch über die Europäische Menschenrechtskonvention und die UN-Konvention über die Rechhte von Menschen mit Behinderung.
    Also: Hiermit öffentlich gemachter Auftrag an die Volksanwaltschaft, dieser Verletzung der Menschenrechte in Kindergärten und Schulen endlich einmal nachzugehen.