Menschenrechtskontrollen in Einrichtungen

Um die in Österreich eingeführten Menschenrechtskontrollen in Einrichtungen ging es jetzt beim Grazer Sommercamp für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen.

Sommercamp 2013 - Vortrag Ladstätter
Tolliner, DI Klaus

Es gibt sie noch nicht lange, aber sie bieten eine Reihe von neuen Möglichkeiten. Die Rede ist von den Kontrollen zur Einhaltung der Menschenrechte in einer Reihe von Einrichtungen in Österreich.

Wie Martin Ladstätter von BIZEPS berichtete, kann seit kurzem die Volksanwaltschaft, die von einem Menschenrechtsbeirat beraten und von Prüfungskommissionen unterstützt wird und in etwa dem Deutschen Institut für Menschenrechte entspricht, öffentliche Angebote wie Kasernen, Gefängnisse, Unterkünfte für Asylbewerber, Altenheime oder auch Angebote für behinderte Menschen unangemeldet überprüfen. Dabei hat dies nichts mit der Heimaufsicht zu tun, sondern geht weit darüber hinaus.

Das Recht auf frische Luft, das jedem Strafgefangenen zusteht, spielt dabei genauso eine wichtige Rolle, wie beispielsweise das Recht auf eine angemessene Nahrungsaufnahme und zur Toilette zu gehen. Sondenernährung oder das Verwenden von Windeln aufgrund von Personalmangel sei völlig unakzeptabel, waren sich die TeilnehmerInnen des Workshops einig. Für Ottmar Miles-Paul vom Vorstand des Netzwerk Artikel 3 ist klar, dass in Deutschland nicht nur ein Bewusstsein über Menschenrechtsverletzungen in Einrichtungen, sondern auch ähnliche Kontrollmöglichkeiten wie in Österreich gebraucht werden.
Hier sehen Sie Fotos vom Sommercamp 2013 in Graz.

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