Menschliche Lösung für Familie Golnerits muss gefunden werden

FPÖ-Hofer fordert sozialversicherungsrechtliche Absicherung für behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten

Norbert Hofer
FPÖ

Die Tageszeitung „Kurier“ berichtet in seiner heutigen Ausgabe über einen Härtefall.

Isabella Golnerits leidet am Prader-Willi-Syndrom. Ab ihrem 19. Lebensjahr hat die junge Frau in einer Beschäftigungswerkstatt eines vom Fonds Soziales Wien (FSW) geförderten Vereins gearbeitet. Die junge Frau hat Pflegestufe 6 und ist besachwaltert. Sie absolviert trotz ihrer Einschränkungen 20 Arbeitstage für jeweils fünf Stunden pro Monat. Ist der Klient länger als 30 Tage pro Jahr abwesend, wird laut „Kurier“-Bericht eine Platzhaltergebühr verrechnet.

Isabella stürzte bei einem Unfall im Oktober 2013 schwer und fiel in der Tagesbetreuung länger als 30 Tage aus. Isabella wurde daraufhin im April 2014 gekündigt. Laut „Kurier“ wurden für 67 Fehltage 1344 Euro Platzhaltergebühr in Rechnung gestellt, der Fonds Soziales Wien hat zusätzlich 1398 Euro Kostenbeitrag vorgeschrieben. Frau Golnerits stellte einen Antrag auf Erlass der Summe, der vom Trägerverein abgelehnt wurde, mit der Begründung, dass man „nicht allen alles erlassen“ könnte.

Dazu der freiheitliche Pflege- und Behindertensprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer: „Es kann nicht sein, dass der Fonds Soziales Wien eine Rechnung über 2742 Euro stellt, weil eine junge Frau mit Behinderung zu lange im Spital war.“ Hofer bekräftigt weiter: „Ich bin erschüttert über die Vorgehensweise und appelliere an die Verantwortlichen des Trägervereines, eine menschliche Lösung zu finden.“ Die Familie müsse schon genug Geld aufbringen für eine Reihe an Therapien, die von der Krankenkasse zwar unterstützt, aber nicht vollständig übernommen werden.

Hofer hat den Bereich Tagesstrukturen in Behindertenorganisationen in seiner Funktion als freiheitlicher Behindertensprecher schon oft thematisiert. Derzeit erbringen rund 20.000 Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung in Tagesstrukturen von Behindertenorganisationen ihre Leistung, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Das Taschengeld variiert je nach Bundesland zwischen 50 und 150 Euro.

Hofer fordert seit Jahren mittels parlamentarischer Initiativen: „Die sozialversicherungsrechtliche Absicherung für behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, muss endlich umgesetzt werden.“

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