Mentalbehinderte Menschen im Behindertensport

Kommentar als Präsident des Wiener Behindertensportverbandes und Vizepräsident des Österreichischen Behindertensportverbandes und des Paralympischen Comitees

Rote Karte beim Fußball
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Zunächst eine Feststellung: Beginnend mit dem Ausschluss von mentalbehinderten Sportlerinnen von den Paralympics (seit den Spielen in Sydney im Jahr 2000), welcher mit allen Mitteln zu bekämpfen ist (notfalls auf international gerichtlichem Wege unter Berufung auf entsprechende Richtlinien der EU und der UNO) ist es „in Mode“ gekommen, die Zugehörigkeit von Sportlerinnen mit mentaler Behinderung zum Österreichischen Behindertensportverband (im folgenden kurz ÖBSV genannt) (bzw. angeschlossenen Landesverbänden) zu diskutieren.

Meines Erachtens ist ein Ausschluss auf österreichischer Ebene (aus dem ÖBSV) nicht nur auf Grund des Behindertengleichstellungsgesetzes unmöglich – ich selbst werde jede Diskriminierung in dieser Hinsicht auf das Schärfste bekämpfen. Ebenso werde ich mich dafür einsetzen, dass diskriminierendes Verhalten, welches schon aus ethisch-moralischen Gründen nicht zu fördern ist – zu sanktionieren ist, nämlich „Geldhahn zu“.

Der heute gängige Behindertenbegriff schließt sämtliche Behinderungsarten mit ein, das bedeutet, dass behinderte Menschen gleichwertig zu behandeln sind (nicht notwendiger Weise gleich !!) – Unterschiede zu machen, bedeutet, ethisch und moralisch bedenklich zu handeln.

Nun ein Wort zu Special Olympics: Special Olympics hat in der sportlichen Freizeitgestaltung von Menschen mit mentaler Behinderung einen sehr hohen Stellenwert, aber Special Olympics ist nicht Leistungssport. Dazu hat sich auch der Fachausschuss Mentalbehinderte im ÖBSV seit jeher bekannt, ebenso wie der mentale Breitensport im ÖBSV als Basis für Spitzenleistungen seine Berechtigung hat.

Es gibt ein klares Bekenntnis der intellektuell beeinträchtigten Sportlerinnen und der Funktionärinnen zum ÖBSV und einer Teilnahme bei den Paralympics sowie Staatsmeisterschaften als oberste sportliche Priorität – Special Olympics bleibt sportliche Freizeitgestaltung.

Die Teilnahme an jenen, oben erwähnten Staatsmeisterschaften sowie internationalen Veranstaltungen birgt allerdings gerade für dieses Klientel besondere Herausforderungen.

Damit komme ich zur heiklen Frage Antidopingbestimmungen: Diese gelten genau so auch für Sportlerinnen mit mentaler Behinderung, die die Voraussetzung zu einer Teilnahme an Österreichischen Staatsmeisterschaften erfüllen.

Nun gibt es hier viele Dinge, die Probleme bereiten – es liegt vor allem die Verantwortlichkeit bei jenen, für die Sportlerinnen zuständigen Vereinen, die allen Beteiligten im ÖBSV nach bestem Wissen und Gewissen helfen sollten. Die Schwierigkeit besteht zum einen in der fraglichen Eigenberechtigung der Sportlerinnen, zum anderen in der Verantwortung der Eltern, die für eine ordnungsgemäße Abwicklung und Einhaltung der vorgeschriebenen Anti-Doping-Bestimmungen zu sorgen hätten.

Zum Schluss möchte ich noch meine Eindrücke von zahlreichen Besuchen von Mentalsport-Veranstaltungen weiter geben: Wer einmal die Ernsthaftigkeit und Freude dieser Menschen im Zusammenhang mit Sportausübung erlebt hat, der muss ganz einfach ein Unmensch sein, wenn er versucht, diese Menschen zu diskriminieren.

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