Merkblatt: Anpassbarer Wohnbau in der Steiermark

Laut steiermärkischem Baugesetz ist „Anpassbarer Wohnbau“ für Neubauten eine Verpflichtung. Das Referat für Bautechnik und Gestaltung hat ein Merkblatt zum Thema „Anpassbarer Wohnbau“ veröffentlicht. 

Technisches Merkblatt - Anpassbarer Wohnbau in der Steiermark
Land Steiermark

Seit 4. Februar 2020 sind in der Steiermark Wohnungen in Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten nach den Grundsätzen des „Anpassbaren Wohnbaus“ zu gestalten. BIZEPS hat über diese Änderung im steiermärkischen Baugesetz berichtet.

Ein Merkblatt gibt nun Auskunft über die genaue Ausführung des „Anpassbaren Wohnbaus“. Darauf hat Dipl. Ing. Barbara Sima-Ruml vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung (Referat Bautechnik und Gestaltung, Fachbereich Technik und Wohnbau) BIZEPS hingewiesen.

Durch den „Anpassbaren Wohnbau“ können Wohngebäude mit geringem Aufwand so geplant werden, dass sie, wenn nötig, sehr leicht barrierefrei angepasst werden können. Für ein Wohnhaus bedeutet das, dass die allgemein zugänglichen Flächen barrierefrei und die Wohnungen anpassbar hergestellt werden.

Konkret heißt das laut Richtlinie 4 des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB): „Anpassbare Wohnungen müssen so errichtet werden, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit (z.B. Raumeinteilung und Ausstattung der Sanitärräume, Breite der Gänge, Anfahrbereiche oder Türen, die automatisch geöffnet werden können, Errichtung eines Treppenschrägaufzuges mit Rollstuhlplattform in mehrgeschoßigen Wohnungen, Zugang zu Freibereichen, Freilauftürschließer oder kraftunterstützende Antriebe bei Wohnungseingangstüren) bei Bedarf durch bauliche Änderungen leicht erfüllt werden können. Tragende Bauteile sowie Absturzsicherungen bei Freibereichen sind so auszuführen, dass diese bei einer Anpassung nicht verändert werden müssen. Eine Änderung der Elektro- und Sanitärinstallationen darf nur in einem geringfügigen Ausmaß erforderlich sein.

Das komplette Merkblatt mit den technischen Anforderungen zum „Anpassbaren Wohnbau“ finden Sie auf Technikinformation Steiermark.

Tipp: Das Merkblatt enthält fast zur Gänze jene Bestimmungen, die gemäß OIB-Richtlinie barrierefreies Bauen österreichweit gelten. Daher ist es nicht nur für die Steiermark von großer Bedeutung.

Technisches Merkblatt - Anpassbarer Wohnbau in der Steiermark
Land Steiermark
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Ein Kommentar

  • Herzlichen Dank für die umfangreiche Zusammenstellung und all die Daten, die darin angeführt sind.