Mertel fordert materielle Absicherung und Rechtssicherheit der Familienhospizkarenz

Die SPÖ-Familiensprecherin Ilse Mertel bekräftigte am Donnerstag im Nationalrat die grundsätzliche Zustimmung der SPÖ zur Familienhospizkarenz.

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Gleichzeitig machte Mertel jedoch zwei Mängel dieser Regelung fest. So beinhalte diese keinen Rechtsanspruch auf eine materielle Geldzuwendung, und definiere nicht, was unter Härtefällen, die eine materielle Geldzuwendung garantieren, zu verstehen sei.

Mertel betonte, dass die Gesetzesvorlage zum Familienlastenausgleichsgesetz „mit viel Einfühlungsvermögen behandelt“ werden müsse. Die SPÖ spreche sich prinzipiell für diese Regelung aus, so die SPÖ-Familiensprecherin. Zwei Voraussetzung müssten jedoch nach Ansicht Mertel für die Zustimmung zu diesem Gesetz noch erfüllt werden: Erstens müsse für Familien mit behinderten Kindern die regionale Erreichbarkeit, das heißt die regionale Versorgung mit Ärzten, garantiert werden.

Zudem bedürfe es – zweitens – der „raschen Überarbeitung“ der Richtsatzverordnung. Gehe diese Verordnung und die damit verbundene Beurteilung der jeweiligen Behinderung doch auf eine „veraltete“ vierzigjährige Regelung für Kriegsgeschädigte zurück. Die SPÖ-Abgeordnete drängte aus diesem Grund auf eine „Neudefinition des Kriteriums, mittels derer die Schwere der Behinderung festgestellt“ werden könne.

Bezüglich der Familienhospizkarenz kritisierte Mertel, dass diese die materielle Absicherung der Angehörigen nicht gewähre. Der von der Regierung geschaffene Ausgleichsfonds für Härtefälle lege Mertel zufolge keine klaren Kriterien fest. Aus diesem Grund forderte die SPÖ-Familiensprecherin in Form eines Abänderungsantrags „einen Rechtsanspruch auf eine materielle Geldleistung“ bei Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz und eine „Richtlinie für die Bewertung“ von Härtefällen. Mertel in Richtung der Regierungsparteien: „Im Interesse der Betroffenen appellieren ich an Sie, diesen Antrag zu unterstützen.“

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