Mindestsicherung „behindert“ derzeit Menschen mit Behinderung

Geht es nach Sozialminister Rudolf Hundstorfer, soll die bedarfsorientierte Mindestsicherung österreichweit die Sozialhilfe vereinheitlichen sowie eine dauerhafte Wiedereingliederung ihrer BezieherInnen fördern.

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Dabei wurde aber die große Gruppe der Menschen mit Behinderung bewusst ausgeschlossen, die eine Leistungsfähigkeit von 50 % und mehr nicht erreichen können, und die Diskriminierung, die für Menschen mit Behinderung nach dem ASVG und Behinderteneinstellungsgesetz gilt, fortgesetzt!

Der Grazer ÖAAB fordert daher die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung mit einer Leistungsfähigkeit von unter 50 % mit jenen Menschen, die nach dem Entwurf Anspruch auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung haben. Diese Änderung hätte auch Folgewirkung, indem Menschen mit Behinderung endlich am ersten Arbeitsmarkt gleichberechtigt integriert wären.

Der Grazer ÖAAB stellt fest, dass Sozialminister Hundstorfer mit dem vorliegenden Entwurf der bedarfsorientierten Mindestsicherung Menschen mit Behinderung behindert und fordert ihn daher auf, sich endlich mit der dargestellten Problematik auseinander zu setzen und den Begriff „arbeitsfähig“ für Menschen mit Behinderung mit einer Leistungsfähigkeit von unter 50 % aus dem vorliegenden Entwurf zu streichen und für diesen Personenkreis gänzlich auf die Arbeitswilligkeit abzustellen.

Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, zieht der Grazer ÖAAB rechtliche Schritte nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) in Erwägung.

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