Mindestsicherung Burgenland: Realitätsferne Dramatisierung – in Wirklichkeit Gesetz für 11 Haushalte

„Die aktuelle Zitrone geht an die Landesregierung Burgenland“, führt die Armutskonferenz ihre Serie fort, in der sie auf Missstände in der Gesetzeslage und Vollzugspraxis der Mindestsicherung hinweist.

Tafel: Burgenland
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„Die SPÖ/FPÖ-Koalition im Burgenland will Armutsbetroffenen demokratische Standards wie einen schriftlichen Beschied verwehren, plant niedrigere Leistungen für zugezogene Anspruchsberechtigte und einen 1.500-€-Kürzungsdeckel. Das alles wird mit der „Dynamik“ des Anstiegs begründet, obwohl in Wirklichkeit von 120.800 Haushalten ganze 11 Haushalte (0,009%) die Deckelungsgrenze von 1.500 € überschreiten.“, so die Armutskonferenz.

Menschen mit Behinderungen als „ewige Bittstelller“

Im Gesetz werden Menschen mit Behinderungen weiter ewige Kinder und Bittsteller bleiben. Ist die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit schon festgestellt, gilt die Pflicht zur Rechtsverfolgung sehr wohl.

Das heißt nichts anderes, als dass Menschen mit Beeinträchtigungen weiterhin bereit sein müssen, ihre Eltern nötigenfalls auf Unterhalt zu klagen. Sie profitieren nicht von der Gesetzesänderung und werden damit, obwohl längst erwachsen, zu „ewigen Kindern“ gemacht, die ihren Eltern gegenüber als „BittstellerInnen“ auftreten müssen, während ihre Eltern – anders als die Eltern anderer Kinder – lebenslänglich unterhaltspflichtig bleiben.

Eine Politik der Inklusion und Förderung der Selbstermächtigung von Menschen mit Beeinträchtigung sieht anders aus.

Hier geht’s zur Zitrone und Gesamtanalyse: 
http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz47

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Ein Kommentar

  • …das ist auch das was ich immer sage, weil es bei uns in OÖ ebenso unwürdig ist, was in der BMS abgeht!
    Warum wird dieser Missstand politisch tot geschwiegen und auch in Behindertenkreisen nicht verfolgt und lautstark diskutiert?