46. Woche 2025 – Hublift in kleinem Supermarkt auf der Insel Rhodos
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …
„Die aktuelle Zitrone geht an die Landesregierung Burgenland“, führt die Armutskonferenz ihre Serie fort, in der sie auf Missstände in der Gesetzeslage und Vollzugspraxis der Mindestsicherung hinweist.
„Die SPÖ/FPÖ-Koalition im Burgenland will Armutsbetroffenen demokratische Standards wie einen schriftlichen Beschied verwehren, plant niedrigere Leistungen für zugezogene Anspruchsberechtigte und einen 1.500-€-Kürzungsdeckel. Das alles wird mit der „Dynamik“ des Anstiegs begründet, obwohl in Wirklichkeit von 120.800 Haushalten ganze 11 Haushalte (0,009%) die Deckelungsgrenze von 1.500 € überschreiten.“, so die Armutskonferenz.
Im Gesetz werden Menschen mit Behinderungen weiter ewige Kinder und Bittsteller bleiben. Ist die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit schon festgestellt, gilt die Pflicht zur Rechtsverfolgung sehr wohl.
Das heißt nichts anderes, als dass Menschen mit Beeinträchtigungen weiterhin bereit sein müssen, ihre Eltern nötigenfalls auf Unterhalt zu klagen. Sie profitieren nicht von der Gesetzesänderung und werden damit, obwohl längst erwachsen, zu „ewigen Kindern“ gemacht, die ihren Eltern gegenüber als „BittstellerInnen“ auftreten müssen, während ihre Eltern – anders als die Eltern anderer Kinder – lebenslänglich unterhaltspflichtig bleiben.
Eine Politik der Inklusion und Förderung der Selbstermächtigung von Menschen mit Beeinträchtigung sieht anders aus.
Hier geht’s zur Zitrone und Gesamtanalyse:
http://www.ots.at/redirect/armutskonferenz47
Barrierefreiheit sichtbar gemacht: Jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.
Unser Leser Norbert Krammer schrieb uns aus der Gemeinde Archangelos auf Rhodos, Griechenland: Die Kosten für eine barrierefreie Gestaltung insbesondere …