Mindestsicherung mangelhaft

In den letzten Tagen mehren sich die kritischen Stimmen zur geplanten Mindestsicherung in Österreich. Besonders im Bereich behinderte Menschen dürfte es massive Versäumnisse geben.

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Im SPÖ-ÖVP Regierungsübereinkommen heißt es diesbezüglich: „Chancengleicher und nachhaltiger Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen sowie Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten einer eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Menschen in der Beschäftigungstherapie.“

Die nun im Ministerrat beschlossene Regelung erfüllt diese Vorgaben nicht.

Lebenshilfe und ÖAR kritisierten Mängel

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens hatte die Lebenshilfe Österreich in ihrer Stellungnahme dieses Versäumnis aufgezeigt und festgehalten: „Es ist sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen, wenn sie nicht selbsterhaltungsfähig sind, in jedem Fall einen Anspruch auf die volle Bedarfsorientierte Mindestsicherung haben, unabhängig davon, ob sie noch im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern oder bereits selbständig leben.“

Weiters ist der Stellungnahme zu entnehmen, dass Menschen, die Leistungen in Beschäftigungstherapie bzw. in Werkstätten erbringen, nicht unter den Begriff „Arbeit“ im rechtlichen Sinn fallen. „Sie erhalten daher für ihre Tätigkeit kein Entgelt, sondern nur ein geringes Taschengeld mit der Konsequenz, dass sie auch keinen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Schutz haben.

Insbesondere erwerben sie
auch keinen eigenen Pensionsanspruch“, führt die Lebenshilfe aus und ergänzt: „Von der Bundesregierung wurde zugesichert, dass diese Diskriminierung beseitigt werden soll und die Leistungen von Menschen mit intellektueller Behinderung in der Beschäftigungstherapie bzw. in Werkstätten entsprechend anerkannt werden. Mit der vorliegenden Regelung wird diese Forderung jedoch nicht erfüllt.“

Ähnlich argumentiert die ÖAR in ihrer Stellungnahme. Konkret schreibt sie: „Die ÖAR fordert daher, Menschen mit Lernbehinderungen in der Beschäftigungstherapie in den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Schutz einzubeziehen.“

Kritik begann in der Steiermark

Im Vorfeld zum Sommercamp in Graz und gleich nach dem Beschluss im Ministerrat hielt die ehemalige Behindertensprecherin im steirischen Landtag, Anne Marie Wicher, in einem TV-Beitrag fest, dass sie höchst unzufrieden mit der geplanten mangelhaften Regelung der Mindestsicherung sei.

Auch der ÖAAB-Steiermark fordert Sozialminister Hundstorfer „daher auf, sich endlich mit der dargestellten Problematik auseinander zu setzen“. Der Grazer ÖAAB zieht „rechtliche Schritte nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) in Erwägung“, ist einer Aussendung vom 5. August 2009 zu entnehmen.

Obmann Harry Pogner und sein Stellvertreter, Kurt Hohensinner, sehen behinderte Menschen diskriminiert, berichtet die Kleine Zeitung.

Die Grünen zeigten sich von der Mindestsicherung massiv enttäuscht und pochen in diesem Zusammenhang auch auf die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

In den Vorarlberger Nachrichten wird auf eine kürzlich durchgeführte Aktion von“Behindertenaktivist Hans-Jürgen Holzer“ verwiesen, der im Juni mit seinem Elektromobil von Vorarlberg nach Wien fuhr; vergeblich, wie man nun feststellen muss. „Holzer fordert, dass sich die verschiedenen Vereinigungen von Menschen mit Behinderung zusammenschließen und weiter für eine Mindestsicherung kämpfen“, ist den Vorarlberger Nachrichten abschließend zu entnehmen.

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