Mindestsicherung: Menschen mit Beeinträchtigungen massiv im Nachteil

AK fordert Verbesserungen bei der Mindestsicherung

kein Geld
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Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, die die frühere Sozialhilfe ersetzt, benachteiligt Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie bekommen unterm Strich weniger Geld heraus. Generell schützt die Mindestsicherung derzeit nur unzureichend vor Armut, weil sie zu niedrig ist. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer fordert die Erhöhung der Mindestsicherung sowie rechtliche Regelungen, die die Benachteiligung ganzer Gruppen verhindern.

Seit Oktober 2011 ist die Mindestsicherung in Oberösterreich sozusagen das letzte Netz der sozialen Absicherung. Im Jahr 2012 bezogen laut Statistik Austria rund 14.200 Menschen diese Sozialleistung. Die Höhe der Mindestsicherung errechnet sich durch die Berücksichtigung der Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen (Ausnahmen bestehen z.B. Familienbeihilfe). Dazu zählen etwa Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Die Differenz zwischen dem gesamten Haushaltseinkommen und dem sogenannten Mindeststandard wird als Mindestsicherung ausbezahlt.

Dieser Mindeststandard beträgt in Oberösterreich für Alleinstehende oder Alleinerziehende 888,10 Euro inklusive Wohnaufwand, zwölfmal pro Jahr netto. Für volljährige Personen, die Familienbeihilfe bekommen, liegt dieser Satz bei 658,10 Euro. Für Menschen mit Beeinträchtigung kommt ein geringerer Mindeststandard zur Anwendung. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Damit ist diese besonders armutsgefährdete Gruppe massiv benachteiligt.“

Der Arbeiterkammer sind auch mehrere Fälle bekannt, wo bereits volljährige Personen keine oder eine geringere Mindestsicherung bekommen, weil die Behörde stattdessen deren Eltern zu Unterhaltsleistungen heranzieht. „Hier gibt es derzeit keine Altersgrenze nach oben und es fehlt eine klare rechtliche Regelung“, so Kalliauer.

Der AK-Präsident kritisiert auch, dass die Mindestsicherung generell nur unzureichend vor Armut schützt: „Die Höhe der Leistung liegt unter der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle von derzeit 1.090 Euro netto pro Monat bei einem Ein-Personen-Haushalt. Das ist zu wenig, um Armut wirkungsvoll zu bekämpfen.“

Die AK Oberösterreich fordert daher die Erhöhung der Mindestsicherung über die Armutsschwelle und klare rechtliche Regelungen, damit die Benachteiligung ganzer Gruppen – wie es derzeit bei Menschen mit Beeinträchtigungen der Fall ist – gestoppt wird.

Details zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Oberösterreich finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at. Dort steht auch ein aktuelle Ratgeber mit den wichtigsten Informationen zum Download zur Verfügung.

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