Mindestsicherung: Über was kaum geredet wird, wir aber reden sollten, wenn wir Armut bekämpfen wollen.

Was verschwiegen und vergessen wird: Fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit Behinderungen, Unterhalt, mangelnde Gesundheitshilfe, Nichtinanspruchnahme, Vollzug, Prävention.

Armutskonferenz
Armutskonferenz

Seit zwei Jahren tobt jetzt schon die Debatte zur Mindestsicherung. Die konkrete Lebenssituation von Betroffenen, Menschen mit Behinderungen, Familien und Kindern kommt aber kaum vor. Es gibt ein echtes Leben neben parteipolitischer PR und „Message Control.“

Die Armutskonferenz weist erneut auf die vergessenen und verschwiegenen Fragen hin: Fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit Behinderungen, Unterhalt, mangelnde Gesundheitshilfe, Nichtinanspruchnahme, Vollzug, Prävention und unleistbares Wohnen. 

Menschen mit erheblicher Behinderung 

Was in der Diskussion oft untergeht: In den meisten Bundesländern kommt der Mindestsicherung auch die Rolle zu, ein finanzielles Existenzminimum für Menschen mit so genannter erheblicher Behinderung, wenn sie in Privathaushalten leben, sicherzustellen. Auf deren besondere Bedürfnisse -wie z.B. ein gegenüber anderen Personen erhöhter Regelbedarf – hat die Mindestsicherung derzeit keine Antwort.

Menschen mit Beeinträchtigungen haben höhere Lebenshaltungskosten, erhalten aber im Rahmen der BMS in der Regel keine zusätzlichen Hilfestellungen. Für die benötigte Unterstützung bei der Besorgung von Einkäufen, der Reinigung der Wohnung, der persönlichen Unterstützung bei Körperpflege und Ernährung etc. werden Soziale Dienste benötigt, ebenso für die persönliche Begleitung und Unterstützung.

Fehlende Soforthilfe 

Wann immer es keine effektive Soforthilfe gibt, ist das dramatisch. In existenziellen Notlagen sind drei Monate Warten auf eine Entscheidung auch zu lange: wovon in der Zwischenzeit gleichzeitig die Miete zahlen und Nahrungsmittel und vieles andere Notwendige kaufen? Diese Bestimmungen sind im konkreten Vollzug aber häufig keine gelebte Praxis.

„Überbrückungshilfen“ sind vielerorts eher die Ausnahme denn die Regel. Sofern sie gewährt werden, ist die Form und oder Höhe oft völlig unzureichend. 

Mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen 

Gibt es seitens der Unterstützungsfonds der Krankenkassen keine oder nur bescheidene Unterstützung, sind etwa Therapien, Brillen, Schuheinlagen oder Hörgeräte nicht finanzierbar. Selbiges gilt für Zahnersatz und andere notwendige Zahnbehandlungen. Diätkost bei Diabetes wird zum unleistbaren „Luxus“.

Werden BMS-BezieherInnen über die BMS in die Krankenversicherung einbezogen, müssen sie zwar keine Kostenanteile selbst tragen, sehr wohl aber Selbstbehalte für Heilbehelfe und Hilfsmittel. Eine Nicht-Inanspruchnahme kann wiederum dazu führen, dass notwendige Behandlungen oder Untersuchungen nicht durchgeführt werden und sich gesundheitliche Probleme dadurch verschärfen. 

Sonderbedarf: Wohn- und Lebensbedarf 

Das wären Sonderbedarf -Kosten für Bedarfe, die nicht als Kosten des täglichen Lebens gewertet werden können. Stichwörter sind: Geburt eines Kindes, Reparaturen, Kautionen für Wohnungsanmietungen, etc. Auch die Delogierungsprävention ist in einigen Bundesländern als Zusatzleistung geregelt und sollte jedenfalls verbindlich österreichweit als verpflichtendes Leistungsangebot aufgenommen werden.

Neu-Regelung bei Unterhaltspflichten 

Sozialämter fordern AntragstellerInnen pauschal dazu auf, ihre Eltern bzw. volljährigen Kinder auf Unterhalt zu klagen. Auch dann, wenn es keinerlei Hinweise darauf gibt, dass die Selbsterhaltungsfähigkeit (noch) nicht erlangt worden bzw. verloren gegangen wäre.

Was viele Betroffene nicht wissen: Zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern bestehen nur im Ausnahmefall tatsächlich auch Unterhaltspflichten. „Hier wird mehr behauptet als geprüft“, so die Armutskonferenz. Viele der Klagsaufforderungen der Ämter sind rechtlich äußerst fragwürdig. Hier braucht es eine zeitgemäße Definition der „vorrangigen Leistungen Dritter“:

Unterhaltsverpflichtungen zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern bzw. sogar zwischen Enkeln und ihren Großeltern. Die derzeitigen Regelungen sind mit einem modernen Sozialstaatsverständnis nicht zu vereinbaren. 

Mehr Prävention 

Erwerbsarbeit und Versicherungsleistungen können Einkommensarmut zunehmend weniger verhindern. Es genügt also nicht, über die Mindestsicherung allein zu sprechen – die Vermeidung von Einkommensarmut wäre zentrale Aufgabe.

„Die Mindestsicherung kann nicht der „Staubsauger“ für alle strukturellen Probleme sein, die in der Mitte der Gesellschaft angelegt sind: Arbeitslosigkeit, Pflegenotstand, prekäre Jobs, nicht leistbares Wohnen, mangelnde soziale Aufstiegschancen im Bildungssystem.“, macht die Armutskonferenz aufmerksam. Besser ist es präventiv zu verhindern, dass Leute in die Mindestsicherung fallen. 

Chancentod, desolate Wohnungen und Krankheit 

Eine aktuelle Studie der Statistik Austria (EU SILC 2015-2017) gibt ein realistisches Bild über die Lebensbedingungen von Menschen in Mindestsicherung. Sehr hohe Raten zeigen sich bei gesundheitlichen Einschränkungen, chronischer Krankheit und Behinderung.

Doppelt so viele in Mindestsicherung sind chronisch krank, viermal so hoch die Zahl der Behinderten, dreimal so hoch Menschen mit Pflegegeldbezug. Starke negative Effekte werden bei der Wohnsituation sichtbar. Viele können ihre Wohnung nicht im Winter heizen, müssen unter desolaten Wohnbedingungen leben (doppelt so oft von feuchter Wohnung betroffen, fünfmal öfter Überbelag, dreimal öfter dunkle Räume).

Massiv sind die Auswirkungen auf Gesundheit, Chancen und Teilhabe bei Kindern. Die Gefahr des sozialen Ausschlusses bei Kinder zeigt sich in den geringeren Möglichkeiten Freunde einzuladen (10mal weniger als andere Kinder), Feste zu feiern und an kostenpflichtigen Schulaktivitäten teilzunehmen (20mal weniger). 

Ein gutes soziales Netz hilft uns allen in einem sozialen und sicheren Land zu leben 

Eine menschenwürdige Mindestsicherung schafft Perspektiven für Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein oder nur ein sehr niedriges Einkommen haben. Sie schützt vor extremen Existenzängsten, Hoffnungslosigkeit, Verelendung und Kriminalität. Mittellose Menschen unterstützen bedeutet alle in unserer Gesellschaft zu schützen.

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3 Kommentare

  • PolitikerInnen sollen selbst einmal ein Jahr mit der von ihr fabrizierten Mindestsicherung leben, dann würden sie anders denken.
    Ich bin entrüstet, wie unfair mann/frau unterdessen in Österreich mit einkommensschwachen bzw. einkommenslosen Menschen umgeht, die meist eh schon gebeutelt genug sind, auch ohne finanzielle Ängste und Nöte.

  • Ich kann den Inhalt des Kommentares vollinhaltlich bestätigen. Wenn derzeit daran gedacht wird die Mindestsicherung zu kürzen, bedeutet das den Menschen mit Behinderung bzw. den pflegenden Angehörigen den Boden unter den Füßen wegzureißen. Für viele Menschen die Angehörige pflegen ist auch der Notstand des AMS wichtig, um das Fortkommen zu sichern. Es gibt kaum Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Die Ferien sind für die Angehörigen oft kaum zu überbrücken. Gerade heute wurde ich informiert, dass eine Klientin ihren Job verloren hat, weil sie keine Betreuung für das Kind mit Beeinträchtigung im August organisieren konnte…wenn man diesen Menschen den Notstand streicht, die Mindestsicherung kürzt oder streicht…wie sollen diese ihr Leben dann noch irgendwie managen. Welche Chancen haben diese Kinder? Welche Chancen haben Menschen mit Beeinträchtigung?

  • »… in einem sozialen und sicheren Land zu leben …« – Das sind wir aber seit dem Dez. 2017 nicht mehr.