Ministerrat beschließt Verbesserungen für behinderte Menschen

Im heutigen Ministerrat hat die Bundesregierung Änderungen des Behindertengesetzes, des Behinderteneinstellungsgesetzes, des Bundespflegegeldgesetzes und des Versorgungsrechts-Änderungsgesetzes beschlossen.

Sozialministerium
BMSG

Die Umbenennung des Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen in einen Härteausgleichsfonds für behinderte Menschen soll eine neue Qualität in der Behindertenpolitik der Bundesregierung signalisieren und die Stellung von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft neu gewichten.

Die Belange behinderter Menschen – so das Ziel – sollen stärker als bisher in das allgemeine Bewusstsein gerückt werden. Deshalb ist auch die gesetzliche Verankerung eines regelmäßigen Berichts der Bundesregierung über die Lage der behinderten Menschen vorgesehen. Die Regierung wird regelmäßig dem Nationalrat über den Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur umfassenden Integration von behinderten Menschen berichten. Damit soll auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange der behinderten Menschen verstärkt werden.

Pflegegeldanspruch ab der Geburt des Kindes
In der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz (BPGG) wird die Position der pflegebedürftigen Kinder verbessert, indem bereits ab der Geburt der Anspruch auf Pflegegeld eingeräumt wird. Die Qualitätssicherung in der Pflegevorsorge wird in das Gesetz aufgenommen. So können Hausbesuche zur Information und Beratung also zur Qualitätssicherung im Interesse der Betroffenen durchgeführt werden. Ebenfalls enthalten in der Novelle zum BPGG sind Maßnahmen zur Umstellung auf den Euro.

Entwurf eines Versorgungsrechts-Änderungsgesetzes 2002
Folgende Leistungsverbesserungen sind geplant:

  • Verbesserung der Ruhensbestimmungen bei stationären Krankenhaus- und Kuraufenthalten;
  • Übernahme des Systems der Anrechnung von land- und forstwirtschaftlichen Einkommen aus dem Bereich der Sozialversicherung für Bezieher einkommensabhängiger Leistungen;
  • Erweiterung des Anspruches auf Witwengrundrente auf Witwen von schwerbeschädigten Kriegsopfern und Heeresbeschädigten, die ein Pflegegeld oder eine sonstige pflegebezogene Leistung bezogen haben;
  • Erweiterung der Anspruchsberechtigungen im Bereich des HVG;
  • Leistungsbeziehern nach dem Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz werden zinsenfreie Darlehen gewährt.
  • Einmalzahlung und Möglichkeit eines Wertausgleiches analog zu der im Jahr 2001 vorgesehenen zusätzlichen Ausgleichszulage.

„Mit diesem Bündel an Verbesserungen stellt die Bundesregierung unter Beweis, dass ihr die Anliegen von Menschen mit Behinderungen am Herzen liegen“, so Sozialminister Haupt abschließend.

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