Ministerratskommuniques

Unter Vorsitz des Bundeskanzlers fand heute im Bundeskanzleramt, Ministerratssaal, die 56. Sitzung des Ministerrats statt.

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Laut Mitteilung des Ministerratsdienstes hat der Ministerrat u.a. folgenden Berichten und Anträgen zugestimmt und folgende Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Ministerrat verabschiedete den Bericht des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbehindertengesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert werden.

Das Bundesbehindertengesetz hat sich in den mittlerweile 10 Jahren seines Bestehens insgesamt als Instrument der Koordinierung der österreichischen Behindertenpolitik bewährt. In den folgenden Bereichen hat sich allerdings ein Bedarf nach weiteren Verbesserungen für behinderte Menschen ergeben:

Die Förderung nach diesem Bundesgesetz sollen im Interesse der behinderten Menschen effizienter gestaltet werden. Zwar hat der „Nationalfonds zur besonderen Hilfe für behinderte Menschen“ maßgeblich zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen insgesamt beigetragen, aufgrund von Subsidiarität (lange Entscheidungsfristen im Anschluss an andere mögliche Fördergeber) und Mehrstufigkeit der Vollziehung (Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen – Fondsverwaltung – Kuratorium) hat sich allerdings die in Einzelfällen mitunter lange Verfahrensdauer als hinderlich für die Erreichung der Förderziele erwiesen.

In diesem Sinne soll die gegenständliche Änderung dieses Bundesgesetzes zu einer Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahrensabläufe führen. Die Namensänderung des Fonds („Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung“) erfolgt einerseits in Hinblick auf die häufig stattfindende Verwechslung mit dem „Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus“, andererseits auch, um die Fokussierung auf treffsichere Förderung von behinderten Menschen in sozialen Notlagen stärker hervorzuheben.

Im Sinne eines Mainstreamings sollen die Belange behinderter Menschen vermehrt ins allgemeine Bewusstsein gerückt werden. Aus diesem Grund sollen die schon bisher für einzelne Lebensbereiche erstellten Berichte über die Lage der behinderten Menschen in Österreich einerseits auf alle gesellschaftlichen Bereich ausgeweitet, andererseits auf eine gesetzliche Basis gestellt werden. Durch einen regelmäßigen Bericht der Bundesregierung an den Nationalrat über den Stand der Umsetzung von Maßnahmen zur umfassenden Integration behinderter Menschen soll dem Thema auch in den Medien und damit der breiten Öffentlichkeit verstärkte Aufmerksamkeit zukommen. Die Notwendigkeit, eine allgemeine Sensibilisierung für die Belange behinderter Menschen einzuleiten, wird auch in der gemeinsamen Verantwortung der Bundesregierung für den Bericht zum Ausdruck gebracht.

Im Behinderteneinstellungsgesetz erfolgt, da es gesetzliche Beträge mit Öffentlichkeitswirksamkeit enthält, eine gesetzliche Euro-Anpassung. In dieser Novelle soll auch die Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz von derzeit 2060 S auf 2700 S monatlich angehoben werden. Im Übrigen enthält die Novelle einige Klarstellungen und redaktionelle Änderungen.

Die Novelle soll mit 1. Juli 2001 in Kraft treten.

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