Die Mitgliedstaaten müssen weiters dafür sorgen, dass eigene Terminals eingerichtet werden, in denen Fahrgäste mit Behinderungen adäquate Hilfe und Unterstützung für ihre jeweilige Reise bekommen.
Artikel 16(2) der EU-Verordnung 181/2011 über die Rechte von Fahrgästen, die im März 2013 in Kraft getreten ist, schreibt ein verpflichtendes Training für die Fahrer von Reise- und Linienbussen im Umgang mit Reisenden mit Behinderungen vor, um besser auf die Bedürfnisse dieser Personengruppe eingehen zu können.
Die Mitgliedstaaten müssen weiters dafür sorgen, dass eigene Terminals eingerichtet werden, in denen Fahrgäste mit Behinderungen adäquate Hilfe und Unterstützung für ihre jeweilige Reise bekommen. Betreiber von Buslinien, die sich nicht an diese Vorgaben halten, müssen vom jeweiligen Mitgliedstaat mit Sanktionen konfrontiert werden. Österreich hat keine einzige dieser in der Verordnung festgeschriebenen Maßnahmen umgesetzt – trotz der wiederholten schriftlichen Aufforderung der Europäischen Kommission vom März und September 2014 – und sieht sich jetzt mit einem EU-Rechtsverletzungsverfahren konfrontiert.
Österreich EU-weit unter den Schlusslichtern
Von den 28 EU-Mitgliedstaaten haben nur 12 die Verordnung umgesetzt, weitere 12 Staaten haben um Aufschub bis 2018 gebeten und lediglich vier Staaten, neben Österreich auch Luxemburg, Polen und Griechenland, haben die Verordnung nicht angenommen. Sich bei den Schlusslichtern Europas einzureihen wenn es um längst überfällige Reformen im öffentlichen Verkehr und um den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen geht, ist für den Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich nicht nur traurig sondern absolut inakzeptabel.
Öffentlicher Verkehr ermöglicht gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe
Der öffentliche Verkehr ist insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen der Schlüssel zu unabhängiger und leistbarer Mobilität. Diese Personen werden ihres Rechts auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe beraubt, wenn Busse für sie nicht halten, weil die Betreffenden nicht in der Lage sind, dem Fahrer durch Blickkontakt einen Haltewunsch zu signalisieren.
Unverständliche Lautsprecherdurchsagen, Touch Screens oder fehlende barrierefreie Beschriftungen auf Fahrkartenautomaten und Fahrplananzeigen, fehlende direkte Kommunikation zwischen Fahrgästen und Busfahrern sowie mangelndes Einfühlungsvermögen von letzteren tun ihr Übriges, um sowohl eine kurze Busfahrt zum Supermarkt als auch eine Reise mit dem Fern Bus für blinde und sehbehinderte Menschen wesentlich zu erschweren.
Peinlichkeit beenden!
„Es ist eine Schande für Österreich, diese Verordnung zu missachten und es bis zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof kommen zu lassen, nur um zu verhindern, dass Menschen mit Behinderungen zu ihren Rechten kommen. Ich fordere den zuständigen Verkehrsminister auf, den Vorgaben der Europäischen Kommission nachzukommen um diese Peinlichkeit schnellstmöglich zu beenden!“ so BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf.
Sollte sich die Regierung weiterhin weigern, die Verordnung zu implementieren, kann der EuGH Österreich zur Umsetzung der Verordnung sowie zu Strafzahlungen verurteilen. Ein derartiges Urteil kann allerdings Jahre dauern – Jahre, die Menschen mit Behinderungen in Österreich auf die Achtung ihrer Rechte warten müssten.