Missbrauch in Kircheneinrichtungen: Unter dem Deckmantel der Nächstenliebe


Die Medien sind voll von Berichten über Missbrauch in Kircheneinrichtungen. Der Damm des Vertuschens, Verschweigens und Unterdrückens dürfte gebrochen sein.

Zeitungen
BIZEPS

Im Standard vom 24. März 2010 verweisen Mag. Petra Flieger und Prof. Volker Schönwiese auf einen Aspekt, der bisher noch nicht ausreichend beleuchtet wurde: „Es geht um das Problem des Missbrauchs von Frauen und Männern, die in Einrichtungen der österreichischen Behindertenhilfe leben. Ihr Aufenthalt dort ist im Allgemeinen zeitlich nicht begrenzt, viele verbringen ihr gesamtes Erwachsenenalter in kleinen Einrichtungen mit ca. zehn, oder in Wohnhäusern und Heimen mit bis zu 500 Bewohnern, wobei die Großeinrichtungen überwiegend von kirchlichen Trägern geführt werden.“

Studien belegen Missbrauch in diesen Einrichtungen

Aus Untersuchungen in Österreich ist seit Mitte der 1990er Jahre bekannt, dass das Ausmaß von sexualisierter Gewalt in solchen Einrichtungen enorm hoch ist, erfährt man in der Onlineausgabe der Tageszeitung. „Zwei 1996 erstellte Studien gehen zum Beispiel davon aus, dass jede zweite Frau mit Behinderung in ihrem Leben mindestens einmal von Missbrauch betroffen ist“, berichten Flieger und Schönwiese in ihrem Kommentar.

Beide Texte sind online verfügbar:

„Dass die Opfer Schwierigkeiten im sprachlichen Ausdruck haben oder dafür möglicherweise Unterstützung benötigen, ist die eine Seite, die andere ist, dass sie nicht ernst genommen werden. Soziale Isolation, eine wegschauende Öffentlichkeit und die Abgeschlossenheit der Einrichtungen verstärken diesen Effekt“, lautet ein Resümee der AutorInnen.

Thema aufgreifen

Dies ist kein spezifisch österreichisches Problem (in Deutschland wird dies schon thematisiert), nun ist es höchst an der Zeit, dass sich Österreich diesem Thema stellt. In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichten sich alle Vertragsstaaten – also auch Österreich -, „alle geeigneten Maßnahmen (zu treffen), um jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern“.

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