Mit Abschaffung der Unfallrente wurde großes Unrecht beseitigt!

Präsident Voget: Waren Gegner der ersten Stunde

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„Für die ÖAR war von Anfang an klar, dass die Besteuerung der Unfallrente lediglich soziale Härten geschaffen hat und keineswegs dazu gedient hat, die vielzitierte „soziale Treffsicherheit“ zu erhöhen. Von Anfang an kämpften wir daher für eine sofortige Abschaffung der Unfallrentenbesteuerung,“ zeigte sich ÖAR-Präsident Dr. Klaus Voget in einer ersten Stellungnahme über die Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung durch den Verfassungsgerichtshof zufrieden.

Dass es durch die Besteuerung der Unfallrenten bei rund 12.000 Personen zu einer Einbuße des Nettoeinkommens von bis zu 25% gekommen sei, findet Voget „schlicht einen Wahnsinn“, denn, so der ÖAR-Präsident, „Man stelle sich einmal als durchschnittlicher Arbeitnehmer eine derartige Einbusse vor – nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch alle Interessenvertretungen und die Gewerkschaft würden Sturm laufen und eine entsprechende Bestimmung wäre nahezu postwendend wieder aufgehoben!“

Über fast zwei Jahre hinweg wurde hier auf dem Rücken der Schwächsten gespart. Die ÖAR fordert die Regierung auf, Härtefälle zu überprüfen und eine nachfolgende „Reparatur“ derselben ernst zu nehmen – vor allem im Hinblick auf das kommende „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen (EYPD) 2003“, das ja unter dem Motto „Chancengleichheit und „Gleichberechtigte Teilhabe“ steht.

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