Mitglieder des Tiroler Monitoringausschusses angelobt

Landeshauptmann Platter: „Mitspracherecht für Menschen mit Behinderungen“

Tiroler Monitoringausschuss mit Landeshauptmann Platter
Land Tirol

2008 ratifizierte Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention) und verpflichtete sich damit, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten.

Eine wesentliche Kontrollinstanz ist dabei der Monitoringausschuss, welcher der Förderung, dem Schutz und der Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen dient. Dieser wurde 2013 eingerichtet und bekam 2017 mit dem Tiroler Antidiskriminierungsgesetz eine stärkere rechtliche Grundlage.

Nun wurden die Mitglieder des Monitoringausschusses von Landeshauptmann Günther Platter feierlich angelobt.

„Als Expertinnen und Experten in eigener Sache werden die Mitglieder bei Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderungen betreffen, miteinbezogen und sprechen damit für sich selber“, stellt Landeshauptmann Platter klar. Aus diesem Grund ist der Ausschuss vor allem mit Menschen mit Behinderungen besetzt.

Auch die breite Öffentlichkeit hat ausreichend Raum für ihre Anliegen: Diese können im Rahmen der regelmäßig stattfindenden öffentlichen Sitzungen des Monitoringausschusses artikuliert werden. Die öffentlichen Sitzungen dienen einerseits der Information, andererseits der Möglichkeit zur Einbringung eigener Anliegen und Ideen.

„Mit dem Tiroler Teilhabegesetz, das mit 1. Juli in Kraft tritt, haben wir die Anliegen von Menschen mit Behinderung aufgezeigt und die entsprechenden Angebote geschaffen, denn schon der Name des neuen Gesetzes ist Programm: Menschen mit Behinderungen sollen teilhaben – allem voran an den Entscheidungen, die sie betreffen. Sie sollen selbstbestimmt und ohne Bevormundung über ihre Belange bestimmen können und barrierefrei in die Gesellschaft eingebunden sein. Der Monitoringausschuss ist für diese Zielsetzung eine wichtige Institution“, betont Soziallandesrätin Gabriele Fischer.

Rechtlich unabhängiges Gremium

„Mit der Verankerung im Tiroler Antidiskriminierungsgesetz ist der Monitoringausschuss nunmehr auch rechtlich ein unabhängiges Gremium, das unabhängige Berichte, Stellungnahmen und Empfehlungen an die Landesregierung und die Tiroler Gemeinden erstellen kann“, freut sich Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses. Stellungnahmen gibt es bereits zu den Themen Bildung, Wohnen, zum neuen Teilhabegesetz und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Allgemeinen.

Im Rahmen des Monitoringausschusses wurde überdies ein Projekt zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen durchgeführt.

Als nächsten Schritt kündigt der Landeshauptmann die Ausarbeitung des Tiroler Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention an: „Im Tiroler Antidiskriminierungsgesetz hat Tirol als einziges österreichisches Bundesland die gesetzlichen Grundlagen für den Aktionsplan geschaffen“, berichtet Landeshauptmann Platter.

Weitere Informationen unter www.tirol.gv.at/tiroler-monitoring-ausschuss

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Ein Kommentar

  • Ich bin froh für euch, dass Tirol die Sache mit dem Monitoringausschuss ernst nimmt, nicht so wie bei uns in OÖ (Anhängsel der Politik und Verwaltung, keine eigenes und dementsprechendes Budget, … und eigentlich nur Alibi-Funktion, weil seit 2015 kein Lebenszeichen mehr nach außen gegeben!)