Mitnahme von Blindenführhunden findet Zustimmung im Nationalrat

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich hofft auf baldige Umsetzung

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Vergangene Woche wurde im Nationalrat ein Initiativantrag angenommen, welcher die Mitnahme von Blindenführhunden in allen Bereichen zulässt, solange dies kein Gesundheitsrisiko darstellt.

Die derzeitige gesetzliche Lage sieht nicht vor, dass den Besitzern von Blindenführhunden deren Mitnahme gestattet werden muss, was für die Betroffenen immer wieder zu Problemen führt.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich, der sich schon seit Jahren für eine derartige Regelung einsetzt, begrüßt die Entscheidung des Nationalrates daher sehr. Regelungen dieser Art sind in vielen anderen Ländern schon seit langem etabliert.

Ebenfalls wünschenswert wäre eine Neuregelung des Förderanspruches bei der Anschaffung von Blindenführhunden. Ein Rechtsanspruch auf Ausfinanzierung eines Führhundes besteht derzeit nicht, eine vollständige Kostenübernahme durch das Bundessozialamt oder die Sozialversicherungsträger ist somit eine Seltenheit. Ein dementsprechender Antrag auf gesetzliche Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme fand im März dieses Jahres leider kein Gehör im Nationalrat.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband begrüßt jedoch die jüngste Entscheidung des Nationalrats und hofft auf baldige Umsetzung von Seiten der Regierung sowie auf weitere positive Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Förderregelungen.

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