Mitterlehner begrüßt neues Behindertengesetz

Neuregelung der Behindertendefinition notwendig, damit Ausgleichstaxe nicht Strafsteuer ist - Erweiterung der Probezeit aus Sicht der Wirtschaft positiv

Reinhold Mitterlehner
BMWFW/Hans Ringhofer

Positiv aus Sicht der Wirtschaft beurteilt bei seiner heutigen Rede im Nationalrat Reinhold Mitterlehner, Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Österreich, die in Zusammenhang mit der Neuregelung des Behindertengesetzes realisierte Erweiterung der Probezeit von 3 auf 6 Monate.

Die Erhöhung der Ausgleichstaxe, jenes Betrages den der Unternehmer für einen nicht eingestellten Behinderten pro 25 Arbeitnehmer zahlen muss, sei mit 30 Prozent auf 2.700 Schilling für die Wirtschaft eine schwere Belastung. „Eine von der Opposition angestrebte viel höhere Ausgleichstaxe von 4.800 Schilling würde am Ziel vollkommen vorbeischlagen.“

Damit die Taxe nicht zur Strafsteuer wird, fordert Mitterlehner eine Neuregelung der Behindertendefinition. Derzeit wird ein Unternehmer von der Zahlung der Taxe dann befreit, wenn er einen Behinderten mit mehr als 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit einstellt. Von 30.000 im März 2001 beim AMS vorgemerkten behinderten Arbeitnehmern ergibt sich nur für 3.000 eine derartige Einstufung. „Konkret zahlt der Arbeitgeber daher bei Einstellung der nach AMS-Diktion behinderten Arbeitslosen trotzdem Ausgleichstaxe.“

Die von Mitterlehner geforderte Neudefinition würde daher auch helfen, „Behinderte in der Praxis nicht zu verhindern.“

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